Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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Schulen  haben  ihre  Schüler,  und  die  Pfarr-Aemter
  diejenigen  Schüler,  welche  sich  an
auswärtigen  Lehr-Anstalten  aufhalten,
anzuweisen,  sich  4  Tage  vor  der  Prüfung
bei  dem  katholischen  Dekan  als  Vorstand

der  Prüfungs-Commission  schriftlich  zu
melden,  und  am  Vorabend  vor  der  Präfung
  um  so  gewisser  zu  erscheinen,  als  beine
außerordentliche  Prüfung  zugegeben  wird.
Stuttgart  den  30.  Juli  18-5.
Söskind.

sa.  Des  Medicinal-Collegium.

Der  Candidat  der  Mebicin,  Jakob  Berle,
  von  Rottweil,  ist  in  der  Medicin  geprüft
  und  zur  Ausübung  derselben  ermächtigt

  worden.
Stuttgart  den  30.  Juli  1623.
Walther.

C.)  Des  Kriegs-Departements.
Des  Kriegs-Ministerium.

Aufforderung  an  die  Oberämter,  zur  Berichts-Erstattung  über  den  Aufenthalt  der  Inhader
militärischer  Orden  und  Ehrenzeichen.

Als  die  K.  Oberämter  unterm  18.  Januar
  283;:  durch  besondere  Erlasse  zu  der
Einsendung  von  Verzeichnissen  der  in  ihren
  Bezirken  befindlichen  Inhaber  milits,
rischer  Orden  und  Ehrenzeichen  veranlaßt
wurden,  erhielten  dieselben  zugleich  den
Auftrag,  am  Anfange  jeden  Jahres  über
den  im  Laufe  des  nächstvorangegangenen
lich  ergebenen  Abgang  und  Zuwachs  unter
Anwendung  des  vorgeschriebenen  Formulars
  einen  Ausweiß  einzugeben,  oder,  falls
keine  Veränderung  vorgekommen  wäre,
eine  kurze  Anzeige  hievon  zu  erstatten.

Da  dieser  Anordnung  in  Beziehung  aufdie
  seither  sich  ergebenen  Veränderungen,
welche  zu  Anfang  dieses  Jahres  hätten  zur
Kenntniß  des  Kriegs-Ministeriums  gebracht
  werden  sollen,  bis  jetzt  nur  einige
Oberämter  nachgekommen  sind;  so  findet
man  sich  bewogen,  an  die  betreffenden
Stellen  hiemit  die  Aufforderung  ergehen
zu  lassen,  die  rückständigen  Ausweise  oder
Anzeigen  ungesäumt  nachzutragen.

Stuttgart  den  3.  August  18:3.

Franquemont.