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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagten.
NNr. 10 —
(Nr. 6036.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Februar 1865., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Margonin bis zur Grenze des Kreises Chodziesen, in der
Richtung auf Wongrowiec, im Reglerungsbezirk Bromberg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Chodziesen,
im Regierungsbezirk Bromberg, beabsichtigten Bau einer Chaussee von Margonin
bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Wongrowier genehmigt habe,
verleihe Ic hierdurch dem Kreise Chodziesen das Expropriationsrecht für die
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats, Chaufseen beslehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich
will Jch dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausse-geldes
nach den Beslimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld
-Tarifs, einschließlich der in demselben enthallenen Bestimmungen über
die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ibnen angewandt
werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen
auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 13. Februar 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minisier für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrgang 1865. (Nr. 6036—6037. 18 (Nr. 6937.)
Ausgegeben zu Berlin den 7. April 1865.