Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

18  Bayreuther--Recht  —  Beischlaf.

baupflicht  des  Patrons?  VIII,  305.  Kleezehent.  I,  407.
Kleinzehent.  VI,  321.  VII,  33.  VIII.  28.  X,  186.  Muttergut.
  VIII,  321,  343,  359,  373,  385.  IX,  157.  Näherrecht.
  VII,  300.  Oedungen.  VIII,  282.  Realinjurien,  ob
sich  gegenseitige  aufheben?  VII,  314.  Reps,  ob  Zehentoblekt?
  VII,  152.  Schwängerungssachen  (Erfüllungseid).  IV,
93.  Spolium.  I,  247.  Usucapio  libertatis.  VIII,  48.
Vatergewalt  vurch  Adoption,  deren  Aufhebung  durch.  Uebertragung
  einer  Würde.  V,  17.  Verjährung.  VII,  105.
Verlassenschaften  =  Behandlung.  VIII,  101.  Verschollene,
Kurateldauer.  IX,  239.  Zehentrecht  der  Pfarrer.  X,  130.
Im  ehemal.  Amte  Neustadt  am  Kulm  gilt  das  BM.  IX,
320  Nr.  4.

Bayreuther  Recht:  Verhältniß  besselben  zum  preuß.
Landr.  hinslchtlich  der  Form  der  Ehegelöbnisse  und  Heimsteuerverträge.
  X,  52.  Erbfolge  der  Geschwister  mit  Ascendenten.
  X,  140.  Gewährzelt  bei  Pferdskäufen.  IV,  94.
Jüdische  Ritualgesetze.  II.  157.  Gütergemeinschaft  und
deren  Einfluß  auf  Immobiliarveräußerungen  des  Manncs.
I,  386,  393.  Ausschließung  ver  ehel.  Gütergemeinschaft.
X.  377.  Verträge  zwischen  Christen  und  Juden.  X,  310.

Beamte:  Verbot  des  Erwerbs  von  Gutsrealitäten  im  Amtsbezirk
  hinsichtlich  ver  äußern  Beamten.  II,  256.  IX,  317.
Zuläßigkeit  der  Inlurienklagen  bei  Beleidigungen  von  Beamten
  in  Amtssachen.  VI,  239.  Haftung  der  Beamten  für
aus  Nachläßigkeit  verursachten  Schaden.  X,  352.  Haftung
  des  Fiskus  resp.  Staats  für  Handküngen  seiner  Beamten.
  I,  217.  X,  161.  insonderheit  für  Stiftungsbeamte.
  (Pr.  R.)  IX,  315.  Klagen  gegen  den  Fiskus  auf
Ersatz  des  durch  Verwaltungsbeamte  zugefügten  Schadens.
VIII,  126.  Hastung  der  Gutsherrn  für  die  Handlungen
ihrer  Beamten.  I,  216.  VII,  141.  Bewelslast  bei  fiskalischen
  Ansprüchen  gegen  verrechnende  Beamten.  VII,  302.
Vgl.  auch  Fiskalbcamte.  Gebühren.

Bediugungen:  wann  ist  eine  potestative  und  elne  gemischte
Bedlugung  als  erfüllt  anzusehen?  VII,  281.  Unmögliche
und  nothwendige  Bedingungen.  282.  Bedingung,  die  auf
Aenverung  oder  Nichtänderung  eines  Religlonsbekenntnisses
gestellt  ist.  284.

Beförderung,  s.  provisortsche  Beförderung.

Behauptungen:  vom  richterlichen  Amt  in  Bezug  auf
minder  bestimmte  Behanptungen.  III,  239.  Specielle  Ableugnung
  gegnerischer  Behauptungen.  VII,  191.

Belschlaf:  die  Rechtsverhältnisse  aus  dem  außerehelichen
Beischlafe  sind  nach  den  Gesetzen  des  Orts,  wo  er  stattgekunden,
  zu  beurthellen.  VII.  336.  Das  Uebrige  unter
Schwängerung.