18 Bayreuther--Recht — Beischlaf.
baupflicht des Patrons? VIII, 305. Kleezehent. I, 407.
Kleinzehent. VI, 321. VII, 33. VIII. 28. X, 186. Muttergut.
VIII, 321, 343, 359, 373, 385. IX, 157. Näherrecht.
VII, 300. Oedungen. VIII, 282. Realinjurien, ob
sich gegenseitige aufheben? VII, 314. Reps, ob Zehentoblekt?
VII, 152. Schwängerungssachen (Erfüllungseid). IV,
93. Spolium. I, 247. Usucapio libertatis. VIII, 48.
Vatergewalt vurch Adoption, deren Aufhebung durch. Uebertragung
einer Würde. V, 17. Verjährung. VII, 105.
Verlassenschaften = Behandlung. VIII, 101. Verschollene,
Kurateldauer. IX, 239. Zehentrecht der Pfarrer. X, 130.
Im ehemal. Amte Neustadt am Kulm gilt das BM. IX,
320 Nr. 4.
Bayreuther Recht: Verhältniß besselben zum preuß.
Landr. hinslchtlich der Form der Ehegelöbnisse und Heimsteuerverträge.
X, 52. Erbfolge der Geschwister mit Ascendenten.
X, 140. Gewährzelt bei Pferdskäufen. IV, 94.
Jüdische Ritualgesetze. II. 157. Gütergemeinschaft und
deren Einfluß auf Immobiliarveräußerungen des Manncs.
I, 386, 393. Ausschließung ver ehel. Gütergemeinschaft.
X. 377. Verträge zwischen Christen und Juden. X, 310.
Beamte: Verbot des Erwerbs von Gutsrealitäten im Amtsbezirk
hinsichtlich ver äußern Beamten. II, 256. IX, 317.
Zuläßigkeit der Inlurienklagen bei Beleidigungen von Beamten
in Amtssachen. VI, 239. Haftung der Beamten für
aus Nachläßigkeit verursachten Schaden. X, 352. Haftung
des Fiskus resp. Staats für Handküngen seiner Beamten.
I, 217. X, 161. insonderheit für Stiftungsbeamte.
(Pr. R.) IX, 315. Klagen gegen den Fiskus auf
Ersatz des durch Verwaltungsbeamte zugefügten Schadens.
VIII, 126. Hastung der Gutsherrn für die Handlungen
ihrer Beamten. I, 216. VII, 141. Bewelslast bei fiskalischen
Ansprüchen gegen verrechnende Beamten. VII, 302.
Vgl. auch Fiskalbcamte. Gebühren.
Bediugungen: wann ist eine potestative und elne gemischte
Bedlugung als erfüllt anzusehen? VII, 281. Unmögliche
und nothwendige Bedingungen. 282. Bedingung, die auf
Aenverung oder Nichtänderung eines Religlonsbekenntnisses
gestellt ist. 284.
Beförderung, s. provisortsche Beförderung.
Behauptungen: vom richterlichen Amt in Bezug auf
minder bestimmte Behanptungen. III, 239. Specielle Ableugnung
gegnerischer Behauptungen. VII, 191.
Belschlaf: die Rechtsverhältnisse aus dem außerehelichen
Beischlafe sind nach den Gesetzen des Orts, wo er stattgekunden,
zu beurthellen. VII. 336. Das Uebrige unter
Schwängerung.