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Dienste in dem Linienheere während des Friedens zu entbinden
und sie nur mehr zu den Uebungen der Reserven beizuziehen.
Den gleichen Vortheil will man auch jedem gebildeten
jungen Manne einräumen, der ein Jahr lang auf seine Kosten
Garnisonsdienst gemacht, und hiebei die Qualifikation zum Land-
wehroffizier erworben hat.
Auf solche Weise will dem Lande jährlich ein Zuwachs von
mehr als einem halben Tausend junger, kräftiger zu Offiziers-
diensten tauglichen Männern gewonnen werden, welche in alle
Theile des Reiches zerstreut, nicht nur die für die Landwehr-
Uebungen benöthigten Offiziere geben, sondern von welchen
Baron Closen auch im Kriege ersprießliche Dienste erwartet.
Uebrigens will er dieselben keineswegs zu Offizieren er-
nennen, sondern den Offiziersgrad nur erst bei einem wirklichen
Kriege verleihen, bis dahin aber die Dienstesleistung als Land-
wehroffizier nur als eine Funktion betrachtet wissen, und daher
auch keine Abstufung der Grade im Frieden eintreten lassen,
sondern von den für Offiziers-Funktionen befähigt Erklärten im
Wechsel die Obliegenheiten von Lieutenants und Hauptleuten
versehen lassen.
Als ein Mittel einer entsprechenden Anzahl von jungen
Leuten Gelegenheit zu verschaffen, Kenntniß vom Offiziers-
dienste zu erwerben, will er in jeder Compagnie des stehenden
Heeres die zweite Unterlieutenantsstelle in Friedenszeit nur als
Funktion ansehen; sie soll daher ohne Aussicht auf Avancement
sein, und in diese Stellen nur junge Leute berufen werden,
welche dieselben in der Regel ein Jahr lang bekleiden und
dann in das Privatleben zurücktreten, oder im Cioilstaats-
dienste ihre Laufbahn beginnen. Dadurch bezweckt er ein rascheres
Vorrücken der wirklichen Offiziere, Besetzung der höheren
Stellen mit rüstigeren Männern und Verminderung der Pensions-
last, und eröffnet zugleich einen Weg die Verwendbarkeit der
Betreffenden zum Landwehrdienste praktischer und gründlicher be-
urtheilen zu können. 6