Full text: Betrachtungen über des Freiherrn von Closen Schrift: Die Armee als militärische Bildungsanstalt der Nation mit besonderer Rücksicht auf Bayern

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in der Staatskasse hinterlegt, die Auswahl des zur Stellver- 
vertretung zu berufenden Individuums hingegen der Militärbe- 
hörde vorbehalten bliebe. 
Um nicht mißverstanden zu werden wollen wir noch kurz an- 
deuten, in welchem Sinne uns eine weitere Entwicklung und Aus- 
bildung unserer gegenwärtigen Heeres-Einrichtungen räthlich scheint. 
Als einen empfindlichen Uebelstand sehen wir es an, daß 
Indioiduen welche für eine das Ehrgefühl schonende Behandlung 
unempfänglich geworden, und für welche die strengsten Strafmittel 
der Abtheilungse Commandanten nicht mehr ausreichend gefunden 
werden, in der Genossenschaft mit achtbaren Soldaten belassen, 
werden, bis sie endlich in Folge gemeiner oder militärischer 
Verbrechen die Strafe der Festungs-Schanzarbeit oder der Ent- 
lassung aus dem Heere verwirkt haben, und dadurch sich selbst 
aus der bisherigen Genossenschaft ausscheiden, oder aus derselben 
gestossen werden. 
Wir halten daher die Errichtung von Strafabtheilungen 
unter tüchtigen Commandanten, welche den erhebenden Beruf, ge- 
sunkene Menschen wieder zu sittlicher Würde zurückzuführen ebenso 
wie Oberst Marengo in Algier (Sieh Decker Algerien) aufzu- 
fassen verstehen, für nothwendig, und wünschen, daß unsere 
Militär-Gesetzgebung hiernach geeignet modifizirt werde. 
Um ferner dem Heere brauchbare pflichttreue und gebildete 
Unteroffiziere zu sichern, erachten wir für förderlich, daß die be- 
reits eingeleitete Regulirung der Löhnungs= und Pensions-Normen 
nach dem heutigen Preise der Lebensbedürfnisse stattfinde, und 
daß den Unteroffizieren gesetzliche Ansprüche auf alle mederen 
Civilbedsenstungen eingeräumt werden, damit dieselben, nachdem sie 
während 15—18 Jahren ihre obliegenden Pflichten gewissenhaft er- 
füllt haben noch in den Jahren körperlicher Rüstigkeit in einer 
ihren Verhältnissen entsprechenden Versorgung den Lohn ihrer 
Mühewaltung finden, und in dem Unteroffizier-Corps Jugend- 
krast, männliche Thätigkeit und froher Muth erhalten bleibe. 
Wir wünschen serner, daß jedem im Heere dienenden wohl- 
gesitteten jungen Manne, nachdem er sich im Waffemsenste ent-
	        
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