sprechend befähigt hat, an be sonderen Schulen die Gelegen-
heit geboten wird, sich die für einen Truppenführer nöthige höhere
wissenschaftliche Bildung anzueignen, und daß die Beförder-
ung zum Offiziere neben der in erster Linie stehenden sittlichen
und dienstlichen Qualifikation noch von dem Nachweise derjenigen
allgemeinen und militärischen Kenntniße abhängig gemacht würde,
welche an den Landes= und jenen Militär-Schulen erworben
werden können. Wir haben hiebei wohl gegliederte Lehranstalten
statt der bisherigen höheren Regiments-Schulen im Auge, und
möchten den jungen Leuten die Vergünstigung einräumen an
denselben jährlich (wie in Preußen) 6—8 Mongte ihrer wissenschaft-
lichen Ausbildung obliegen zu können.
Von dem Nachweise jener Kenntnisse aber sollte theilweise
oder völlig nur dann abgestanden werden, wenn ein Unteroffizier
von anerkannt tadelloser Führung im Kampfe gegen äußere
oder innere Feinde Beweise von besonderer Umsicht, Entschlossen-
heit und Tapferkeit gegeben hat, so daß dadurch die ihm inne-
wohnende Bestimmung zum Truppenführer thatsächlich beurkun-
det ist.
Dadurch halten wir das zeitherige Cadetten-Corps keines-
wegs für entbehrlich; vielmehr erachten wir eine solche Anstalt
für unerläßlich, damit stets, (folglich auch in Kriegs= oder bewegten
Zeiten, wo die vorerwähnten Schulen sich temporär schließen
müßen,) eine gewisse Anzahl begabter Jünglinge eine wohlberech-
nete militärische und wissenschaftliche Vorbereitung für den Offiziers-
stand erhalte.
Auf solchem Wege kann der wichtige Zweck, dem Heere
einen wohlvorbereiteten nachhaltigen Ersatz von Offizieren zu
sichern, erreicht und das bayerische Offizier-Corps in Bezug
auf Intelligenz, kriegerische Tüchtigkeit und sittliche Würde
auf der ausgezeichneten Stufe erhalten werden, die es bis jetzt
eingenommen hat.
Endlich wünschen wir noch, daß an die von König Mari-
milian J. großmüthig erlassenen Pensions-Normen für die zum
Dienste untauglich gewordenen Offiziere, noch eine weitere wohl-