Full text: Betrachtungen über des Freiherrn von Closen Schrift: Die Armee als militärische Bildungsanstalt der Nation mit besonderer Rücksicht auf Bayern

sprechend befähigt hat, an be sonderen Schulen die Gelegen- 
heit geboten wird, sich die für einen Truppenführer nöthige höhere 
wissenschaftliche Bildung anzueignen, und daß die Beförder- 
ung zum Offiziere neben der in erster Linie stehenden sittlichen 
und dienstlichen Qualifikation noch von dem Nachweise derjenigen 
allgemeinen und militärischen Kenntniße abhängig gemacht würde, 
welche an den Landes= und jenen Militär-Schulen erworben 
werden können. Wir haben hiebei wohl gegliederte Lehranstalten 
statt der bisherigen höheren Regiments-Schulen im Auge, und 
möchten den jungen Leuten die Vergünstigung einräumen an 
denselben jährlich (wie in Preußen) 6—8 Mongte ihrer wissenschaft- 
lichen Ausbildung obliegen zu können. 
Von dem Nachweise jener Kenntnisse aber sollte theilweise 
oder völlig nur dann abgestanden werden, wenn ein Unteroffizier 
von anerkannt tadelloser Führung im Kampfe gegen äußere 
oder innere Feinde Beweise von besonderer Umsicht, Entschlossen- 
heit und Tapferkeit gegeben hat, so daß dadurch die ihm inne- 
wohnende Bestimmung zum Truppenführer thatsächlich beurkun- 
det ist. 
Dadurch halten wir das zeitherige Cadetten-Corps keines- 
wegs für entbehrlich; vielmehr erachten wir eine solche Anstalt 
für unerläßlich, damit stets, (folglich auch in Kriegs= oder bewegten 
Zeiten, wo die vorerwähnten Schulen sich temporär schließen 
müßen,) eine gewisse Anzahl begabter Jünglinge eine wohlberech- 
nete militärische und wissenschaftliche Vorbereitung für den Offiziers- 
stand erhalte. 
Auf solchem Wege kann der wichtige Zweck, dem Heere 
einen wohlvorbereiteten nachhaltigen Ersatz von Offizieren zu 
sichern, erreicht und das bayerische Offizier-Corps in Bezug 
auf Intelligenz, kriegerische Tüchtigkeit und sittliche Würde 
auf der ausgezeichneten Stufe erhalten werden, die es bis jetzt 
eingenommen hat. 
Endlich wünschen wir noch, daß an die von König Mari- 
milian J. großmüthig erlassenen Pensions-Normen für die zum 
Dienste untauglich gewordenen Offiziere, noch eine weitere wohl-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.