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Was den Kostenpunct betrifft, so glaube ich, es sey
gar nicht ndthig, auf diesen Gegenstand einzugehen, da
das Petitum des Directors v. Koch nicht hierauf gerich-
tet ist, und wir ultra petitum zu erkennen keinen Beruf
haben.
Uebrigens muß ich noch bemerken, daß es mir sehr
aufgefallen sey, daß der Abgeordnete v. Stachelhausen
der Kammer darüber Vorwürfe machte, daß sie sich mit
zwey Beschwerden über Verletzung verfassungsmäßiger Rech-
te zwey Tage aufgehalten habe. Jede solche Beschwerde, ihr
Gegenstand sey an sich noch so unbedentend, ist sowohl für
die Regierung als die Narion von der größten Wichtigkeit,
weit wichtiger als die sogenannten Judenmaßspiegel, wel-
che Herr v. Stachelhausen schon öfters #n die Kammer
brachte.
Der Abgeordnete Dr. Rudhart: Wir hoben aller-
dings das schdne Recht zu üben, den Hülfsbedürfrigen bey
gegründeten Beschwerden über Verletzung verfaßungsmaßiger
Rechte Hülfe zu verschaffen. Man fertiget solche Beschwerden
nicht so leicht ab durch die Hinweisung auf reglementäre
Verfügungen; denn das ist eben die Frage, ob nicht ein
erfassungsgemäßes Recht durch die reglementäre Verfu-
gungen verletzt worden sey, und ob nicht die vollziehende
Gewalt ihre Gränzen überschritten habe. —
Auch der Geldwerth, nach dem man die Rechte zu
schätzen Lust trägt, ist bey der Frage, welche nun erörtert
wird, unentscheidend. Die Vertheidigung oder Verletzung
eines jeden verfassungsgemäßen Rechtes ist eine hochst
wichtige Angelegenheit, und der frepe Mann ist mit Grund
eifersüchtig auf die Aufrechthaltung seiner Rechte.
Dieses ist nicht Selbstsucht zu schelten; vielmehr
istes der Geist der Freyheit, daß ein jeder auf seine Rechte
hält, und wenn alle Stände, wenn auch die Krone auf