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groͤßerer Erschwerung unserer Ausfuhr beseitigt wurde;
er hat auseinandergesetzt, wie Nachbarstaaten, welche
von dem Grundsatz höherer Jolle ausgingen, auf freund-
schaftliche Verhältnisse mit uns hinsichrlich der Handels-
rerbindungen gar keinen Werth legen, wenn unsere Zölle
so niedrig sind, daß der ausländische Fabrikant,, der von
Seite seines Staates den Schutz des eigenen großen Mark-
tes, Unterstätzung in seiner Fabrikation, Prämien bey
der Ausfuhr genießt, mit dem unsrigen, dem alles das
fehlt, der eine gewisse Höhe in der Fabrikation, die erste
Bedingung der Wohlfeilheit, gar nicht erreichen kann, ganz
wohl Concurrenz zu halten, vielleicht gar ihn zu unter-
drüucken im Stande ist.
Hiezu kommt,
d) daß wir den Handelsverein mit Würtemberg blos
als die Basis ausgebreiteterer Verbindungen ansehen mäs-
sen. Wollen wir nun uns in den Stand setzen, zweck-
mäßig unterhandeln zu können für Handeksvereine, so
müssen wir auch im Stande sepn, etwas nachgeben zu
koönnen, um etwas Anderes zu gewinnen. Was kann aber
bey dem Jolltarif von 1810 nachgegeben werden, um un-
sere Vereinigung mit andern zunächst gelegenen Staaten
solchen wünschenswerth zu machen? Sie werden uns hin-
weisen auf die bereits vorliegenden Erfahrungen des nicht
Genügenden eines solchen Tarifs, und wir würden uns
dem Falle aussetzen, daß wir, statt etwas nachgeben zu
können, vielleicht von ihnen Gesetze annehmen müßten.
Da, wo alle gröseren Staaten um uns hochst bedeutende
Zellsätze in ihren Tarifen ausgenommen haben, würde
alles Gleichgewicht, alles Verhältniß zu diesen Staaten
gestdet seyn, wenn wir uns mit niedern Zollsätzen ihnen
gegenüber stellen würden, und wir würden und einem Irr-
rhum überlassen, dessen Folgen wir bereits hart gefüblt
baben, wenn wir glauben konnten, unser Gewerbfleiß, un-