Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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seits zugegeben. Dagegen ist eine andere Gefahr für uns 
vorhanden, welche sich uns nicht allenfalls in einer weiten 
Ferne zeigt, der wir vielmehr gegenwärtig schon in's Auge 
schauen. Unsere Gewerbe nehmen zu; sie müssen nach 
den gegebenen Verhältnissen bald in der Art zunehmen, 
daß die Gewerbtreibenden, um Unterhalt zu haben, für 
före Arbeit den inländischen Markt gesichert, den auslän- 
dischen geöffnet erhalten. Wir haben ohnedieß eine Be- 
volkerung zu fürchten, welche eben so arm als die Fa- 
brikarbeiter in England dem Lande zur Last fallen, und 
welche, haben wir nicht bey Zeiten Vorsehung gethan, 
mit unsern niedern Zöllen eine Erscheinung hervorrufen, 
welche ihren hohen Zbllen zur Last gelegt wird. Woher 
kämen denn die Klagen wegen Uebersetzungen von Gewer- 
ben durch das neue Gewerbsgesetz? Womit werden sie be- 
gründet? Offenbar daher, daß diesen Leuten die Arbeit 
fehlt; also auch dieses Argument bindet nicht. 
Es wird die Frage aufgeworfen, ob es zweckmäßig 
sey, zu einer Zeit, wo der Geldumlauf ohnedieß gehemmt 
ist, entweder für Zdlle noch mehr Geld aus der Circula- 
tion zu nehmen als biösher, oder die inländischen Producte 
durch diese Zölle auf eine künstliche Weise um so viel 
theuerer zu machen. 
Ich mochte fragen, ob denn dadurch, daß die Zoll- 
sätze so gestellt werden, daß die budgetmäßige Summe die- 
ser indirecten Auflage dadurch erzielt wird; — ob denn 
dadurch eine größere Geldsumme außer Circulation gesetzt 
wird. Die budgetmäßige Summe muß erreicht werden; 
wird sie es nicht durch dieses Gefäll, so muß dieselbe 
auf eine andere Weise erhoben werden. Man gab bisher 
Creditvoten. Damit kann nicht fortgefahren werden. Soll- 
man damit fortfahren, das Geld von den Grundeigenthümern 
aufzubringen? — Ich frage ferner: Wird denn das Geld, 
das durch die Jollgefälle in die Staatscafse fließt, der
	        
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