Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Stahlfabrikation auf eine Weise, welche erwarten laͤßt, 
daß wir auch in dieser Beziehung bald mit dem Aus- 
lande Concurrenz halten konnen. 
Auf der anderen Seite, was ist es denn, was die- 
sen steyermärk'schen Eisenfabrikaten den Vorzug gibt? 
Antwort: das bessere Eisen, der bessere Stahl. Daher 
soll Eisen und Stahl im rohen Zustande einem geringen 
Zoll unterliegen, daraus folgt aber noch gar nicht, daß 
auch die Fabrikate zu solchen geringen Sätzen eingehen 
müssen. Unsere Waffenschmiede sind, im Besitz von gleich 
gutem Eisen, auch im Stande, gleich gute Arbeit zu lie- 
feren, und dieser Besitz soll ihnen nicht erschwert werden. 
Der zweyte Nachtheil unseres Systems soll darin be- 
stehen, daß die Durchführung desselben zu große Kosten 
veranlaßt, und daß also die Staatscasse, um ein Gefäll 
zu sichern, eine große Summe mehr bezahlen müsse. 
Daß die Erhebung dieser indirecten Abgabe bedeuten- 
de Kosten veranlaßt, beweis't die Erfahrung. Daß aber 
das veränderte Zollsystem die Regiekosten sehr bedeutend 
gesteigert habe, ist nicht der Fall, das beweisen die mei- 
sten Rechnungen. Die Regiekosten für die neue JZollver- 
waltung sind, wie ich später speciell anführen werde, auf 
243 Procent herabgebracht. 
Mit diesem Argument ist gegen unser System 
nichts ausgerichtet; es ist dieses ein Argument gegen die 
indirecten Auflagen überhaupt, insbesondere gegen die 
Zölle; es würde aus demselben die Unzulässigkeit der Zblle 
selbst fließen. Ließe sich ein Mittel ausfindig machen, 
alle die Zwecke zu erreichen, ohne eine solche kostspielige 
Administration nothwendig zu haben, so würde es wohl 
sehr gerathen seyn, zu demselben seine Zuflucht zu neh- 
men; allein noch ist ein solches Mittel nicht vorhanden. 
Das nämliche Argument streitet auch gegen die Zollsy—
	        
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