Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Gulden nicht erreicht, fünf Millionen Gulden Con- 
sumtionssteuer unter dem Namen des Malzaufschlags er- 
hebt, sollen die Consumenten von Jucker, Casse, Gewürzen, 
Tabak — von allen Colonialwaaren — von allen frem- 
den Waaren, deren Werth wohl 50 Millionen Gulden 
übersteigen wird, weniger als von dem Bagperischen Biere 
bezahlen? 
Oder warum will die Staatsregierung die Einfuhr 
dieser fremden Waaren nicht verbiethen, wie jene des 
Salzes und des Bieres? 
Würde diese consequente Steuer auf Consumtion 
fremder Waaren nicht mehr als das Doppelte der bishe- 
rigen Zolleinnahmen bringen, und damit doch nur die 
gleichheitliche Besteurung aller Consumenten zum Zwecke 
haben? 
Könnten mit diesen größeren Einnahmen der ein- 
heimischen Industrie und anderen Anfoderungen der Staats- 
wirthschaft und Staatspolitik nicht weit größere Hülfs- 
mittel an Handen gegeben werden, alöé mit unsren bis- 
herigen regellosen und partheiischen Zollsätzen? Prämien 
für große Ausfuhr einheimischer Producte — Belohnun- 
gen und Unterstüzung einheimischer verdienter Gewerbs- 
leute — Rückvergütungen für gezahlte Einfuhrzdlle von 
rohen Stoffen bey der Wiederausfuhr der hieraus erzeug- 
ten Fabrikate u. s. a. würden aus diesem Fond bestrit- 
ten werden können, und für die Position des Finanz- 
budgets noch mehr als zwey Millionen und sechszig- 
tausend Gulden übrig lassen! 
Die Consumtionssteuern auf fremde Waaren erfor- 
dern aber eine Erhebungsmethode, die von der Er- 
hebungsart der Consumtionssteuern auf einheimischen Waa- 
ren sehr abweicht, und in Vergleiche zu dieser viel theu- 
rer und umständlicher ist. Dieses unvermeidliche Uebel 
liegt aber in der Sache selbst. Diese Steuern können
	        
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