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saͤtze in keinem gleichen und gerechten Verhaͤltniß mit
den übrigen indirecten Steuern in Bayern!
Alle Mitglieder der Kammer und das ganze Publicum
fragt sich, ob hohe oder niedere Jollsätze
die rechten seyen, und welche von bepyden kommen werden;
beyde werden vertheidigt und verworfen, weil alle
Gründe dafür und dagegen nur aus den entgegengesetztesten
Privatinteressen hergeholt werden, und dadurch den
Zolltarif zu einem Muster von Inconsequenzen und Gemisch
von hohen, mittleren und geringen Jollsätzen machen,
während der allgemein durchgreifende Grund für
hohe Jöblle vor unsren Augen liegt, nämlich:
der in Bapern angenommene Grundsatz hoher Consumtionssteuern
auf einheimische Waaren. Diesem zufolge
kann und muß Bayern auch hohe Jolle
oder Consumtionssteuern auf fremde Waaren legen,
und zwar ohne alle Rücksicht auf einzelne Volksclassen
und Partheien der Producenten oder Consumenten.
Hohe ZJölle haben in ihrem Gefolge auch noch
folgende zufällige, vielleicht aber vortheilhafte Wirkungen
für Bapern.
Bapern nimmt bekanntlich großen Antheil an dem
Wetteifer der deutschen Staaten, Jollvereine unter
sich zu errichten. Mit kleinen Jollsätzen glaubt man
keine Bundesbrüder an andern Staaten zu finden;
nur mit hohen Zöllen konne man denselben etwas
angenehmes biethen, und damit zum Vereine einladen
u. s. w. Meine hohen Zolle würden also
dieser Absicht wohl entsprechen, wenn sie gleich ihren
Entscheidungsgrund nicht in dieser Politik nach
Außen suchten.
Ich habe auch über diese Vereine meine Ansicht in