Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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saͤtze in keinem gleichen und gerechten Verhaͤltniß mit 
den übrigen indirecten Steuern in Bayern! 
Alle Mitglieder der Kammer und das ganze Publi- 
cum fragt sich, ob hohe oder niedere Jollsätze 
die rechten seyen, und welche von bepyden kommen wer- 
den; beyde werden vertheidigt und verworfen, weil alle 
Gründe dafür und dagegen nur aus den entgegengesetzte- 
sten Privatinteressen hergeholt werden, und dadurch den 
Zolltarif zu einem Muster von Inconsequenzen und Ge- 
misch von hohen, mittleren und geringen Jollsätzen ma- 
chen, während der allgemein durchgreifende Grund für 
hohe Jöblle vor unsren Augen liegt, nämlich: 
der in Bapern angenommene Grundsatz hoher Con- 
sumtionssteuern auf einheimische Waaren. Diesem zu- 
folge kann und muß Bayern auch hohe Jolle 
oder Consumtionssteuern auf fremde Waaren legen, 
und zwar ohne alle Rücksicht auf einzelne Volks- 
classen und Partheien der Producenten oder Con- 
sumenten. 
Hohe ZJölle haben in ihrem Gefolge auch noch 
folgende zufällige, vielleicht aber vortheilhafte Wirkun- 
gen für Bapern. 
Bapern nimmt bekanntlich großen Antheil an dem 
Wetteifer der deutschen Staaten, Jollvereine unter 
sich zu errichten. Mit kleinen Jollsätzen glaubt man 
keine Bundesbrüder an andern Staaten zu finden; 
nur mit hohen Zöllen konne man denselben etwas 
angenehmes biethen, und damit zum Vereine ein- 
laden u. s. w. Meine hohen Zolle würden also 
dieser Absicht wohl entsprechen, wenn sie gleich ih- 
ren Entscheidungsgrund nicht in dieser Politik nach 
Außen suchten. 
Ich habe auch über diese Vereine meine Ansicht in
	        
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