Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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meinem Separatvotum bereits frey ausgesprochen, und 
will hier blos noch bemerken, 
a) daß jeder Staat fuͤr sich und ohne Verein mit 
andern auch die höchsten Zollsaͤtze annehmen koͤnne, und 
keiner sich auf die Zollsaͤtze des andern geradezu einlassen 
müsse; 
b) daß auch noch nicht alle Staaten fuͤr hohe Joll- 
sätze geneigt seyen, und darum auch in diesen keine Ein- 
l. dung zu Zollvereinen sinden werden; 
p) daß mir die erste Bewirkung dieser deutschen Joll- 
vereine leichter erscheine, als ihre künftige Stabilität, 
weil mit der Gleichheit der Jölle in den vereinten Staa- 
ten noch nicht auch die übrigen Interessen der einzelnen 
Staaten unter sich ausgeglichen sind, vielmehr in die häu- 
figsten und größten Widersprüche kommen können. Wo 
die Steuerspysteme der andern Staaten in ihren Grund- 
sätzen und in ihrer Durchführung im Innern von jenen 
in Bayern verschieden sind, dort müssen auch die Jölle 
verschiedene Wirkungen auf den Staatshaushalt hervor- 
bringen. 
d) Man denkt sich gern, mit einem Jollvereine kleine- 
rer Staaten könne man sich den größern Staaten in allen 
Zollinteressen ganz gleich gegenüberstellen; man vergißt 
aber dabey, daß Jollvereine oder einerley Zolle noch nicht 
einerley Staatsinteressen sepyen, daß jeder ver- 
einte Staat seine Individnalität beybehalte, daß viele 
kleinere Staaten zusammengezählt niemals ein großer 
ungetheilter Staat seyen, wenn sie ihm auch an Land und 
Bevölkerung gleichkommen. 
Ich würde aus diesen Gründen bey dem neuen 
Jolltarif der künftigen Zollvereine wegen keine hohen Joll- 
sätze suchen, wenn ich sie nicht von Baperns eignem In- 
teresse, ohne Rücksicht auf Jollvereine, geboten fände.
	        
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