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Der zweyte Hr. Praͤsident hat behauptet, hohe Zoll-
saͤtze auf Luxuswaaren rechtfertigten sich besonders da-
durch, daß sie die Capitalisten besteuerten, welche sonst
mit ihren Capitalien steuerfrep blieben! Wie herbeyge-
sucht ein solcher Vorwand, ein solcher bloßer Scheingrund
für hohe Zdlle sey, beweiset die vor uns stehende That-
sache, daß die Consumenten von Luruswaaren nicht Ca-
pitalisten, sondern blos Leute sepen, die die Luruswaag-
ren bezahlen können, ohne einen Gulden sogenannter Actio-
capitalien zu besitzen!
Wenn ich nun mit hohen Zollsätzen fär Bayern aus
obigen Gründen ganz einverstanden bin, so stellt sich noch
die Frage auf: welche Erhebungsart und welchen Maßstab
der Erhebung fordert Bayerns Interesse bey den Zdllen?
Sollen diese Consumtionssteuern auf fremde Waaren
nach dem Gewicht, nach der Jahl, nach der Größe, nach
dem großen oder geringen Consumtions= oder Tauschwerth,
nach ihrer Entbehrlichkeit oder luxuridsen Eigenschaften
bestimmt und erhoben werden? Alle diese Maßstäbe und
Erhebungsarten der Zölle haben ihre Vertheidiger in der
Theorie und Bepyspiele in der Wirklichkeit aufzuweisen,
daß sie ausführbar seyen. Ich berufe mich hier auf
meine Abstimmung im Ausschusse, und erkläre mich
für die Jollsätze nach dem Geldwerthe der
Waaren. Nur mit diesem Besteuerungsmaßstab kann
Bayern Einheit im Princip und Consequenz in der Durch-
führung seiner Zdlle, und die nothwendige Gleichstellung
dieser Zölle mit seinen übrigen Steuern erreichen. Dieser
drepyfachen Forderung muß aber Bayern Gennge leisten,
wenn es auf ein möglichst geregeltes Steuersystem An-
spruch machen will.
Sobald ich nun die Jolle als bloße Consumtions-
stenern auf fremde Waaren behandelt wissen will,
so muß ich conseqguent auf die gänzliche Aufhe-