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Der erste Grundsatz ist hier, den Handel so wenig
als moͤglich zu belaͤstigen und dem natuͤrlichen Gange
desselben moͤglichst freyen Lauf zu lassen.
Dieser Grundsatz ist so klar und anerkaunt, daß es
uͤberfluͤssig waͤre, noch etwas beyzusetzen.
Der zweyte Grundsatz ist, die Ausfuhr der inlaͤn-
dischen Producte und Fabrikate moͤglichst zu erleichtern;
also nicht blos der Fabricate, sondern auch der rohen
Producte.
Fruͤher hatte man in Bayern und auch anderswo das
Sostem befolgt, die Ausfuhr der rohen Producte zu ver-
bieren, damit sie im Lande selbst verarbeitet und der
Abbeitslohn im Lande selbst verdient werden konnte. Man
vergaß aber dabey, daß nicht immer die hiezu nöthigen
Menschenhände sogleich vorhanden sind. Man vergaß,
daß wenn sie auch vorhanden sind, sie doch nicht sogleich
die erforderliche Geschicklichkeit und Fertigkeit besitzen,
und daß es endlich Fälle geben kann, wo es vortheilhaf-
ter ist, die Fabrikate vom Ausland zu erkaufen, als im
Lande selbst zu verarbeiten. Dieses ist z. B. wenn wir
andere uns unentbehrliche oder nützliche Waaren dagegen
eintauschen, wenn wir die zur Verarbeitung nothwendi-
gen Hände andern nützlichern Beschäftigungen entziehen
mußten rc.
Der dritte Grundsatz ist: Keine Erschwerung der
Importatton solcher ausländischer Artikel, welche uns un-
entbehrlich sind.
Von mehreren verehrten Rednern habe ich die Aeuße-
rung gehdrt, es sey bey manchem Artikel gleichgültig,
ob 50 fl. oder 100 fl. zum Einfuhrzoll bezahlt werden.
15 Meine Herren! Mit dieser Ansicht kann ich mich
nicht befreunden, bis man mir beweist, daß 50 fl.
eben so viel sind als 100 fl. Wer sich darüber mit