Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Aber das Beste ist auch hier wieder, die Verbrei- 
tung guter Webstühle. Von Seite der Regierung ist in 
dieser Beziehung, namentlich im Regenkreise, Manches 
geschehen, was Anerkennung und Dank verdient. 
Die Baumwollengarne sind im Obermain- 
kreise besonders ein für die Industrie wichtiger Artikel. 
Ich trage darauf an, die rohen Garne mit 50 kr., lieber, 
wie Hr. v. Oerthel will, mic 25 kr. zu belegen. 
Wir haben meines Wissens nicht mehr als acht Ma- 
schinenspinnereyen im Lande, denen die Industrie der 
zahlreichen Weber nicht aufgeopfert werden darf. Jene 
begonnene Industrie verdient Beachtung, aber nicht 
auf Kosten der höchstblühenden Weberey, welche in den 
Landgerichten Hof, Münchberg und Weiler über 0000 
Familien ernährt und jährlich über 882,000 Pfund 
weiße Garne verarbeitet. Auch der goll vom gebleich- 
ten Garne darf nach meiner Meinung 1 fl. 30 kr. 
nicht übersteigen. Wenn bey uns so schnell, gut und 
wohlfeil als anderwärts gebleicht wird, werden die 
Weber selbst ihr Interesse dabey finden, im Lande blei- 
chen zu lassen. Derselbe Joll oder hochstens jener von 
2 fl. 30 kr. mochte für die Türkischrothgarne oder El- 
berfelder und Cannstadter Garne genügen. Gerade die 
Färberey dieser Garne ist in Hof und in der Umgegend 
noch sehr zurück. Der Bedarf der Weber ist jährlich 
über 200,000 Pfund. 
Den übrigen Farben wissen die Färber im Lande, 
nach der Versicherung des Hrn. Fickenscher, zu ge- 
nügen, und daß dieses der Fall ist, verdankt man eben 
großentheils den Bemühungen dieses geehrten Mitglie- 
des. Die Weber in Helmbrechts insbesondere färben 
ihr Garne selbst. Alles dieses ist aber für mich kein 
Grund, zu einem höhern Zoll als zu jenem von 3 fl. 20 kr. 
zu stimmen. Wenn im Lande gut und wohlfeil gefärb
	        
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