Full text: Hindenburg, Erzberger, Kapp

den Kollegen Richthofen. Der sei es nämlich gewesen, der 
ihm den Schweizer Advokaten Dalberg zugeführt und vor- 
gestellt hbabe. Und Talberg? Der war als Partei- 
gänger der Entente allbekannt, bekam während des 
Krieges wegen Spionageverdachts keine Einreise- 
erlaubnis nach Deutschland und beschäftigt sich jetzt mit der 
Verschiebung deutscher Kapitalien in die Schweiz. Der als 
Jeuge vernommene Staatsanwalt Messerschmidt, der das 
Verfahren eingeleitet und eine erkleckliche Anzahl von 
Millionen Mark kurz vor der Verschiebung beschlagnahmt 
hat, bekundet nun, daß der deutsche Reichsfinanzminister 
mindestens der Begünstigung dringend verdächtig sei. 
Nun will Erzberger den Talberg freilich nur einmal in seinem 
Leben gesehen haben. „Vielleicht zweimal“, gibt er zu, als 
Helfferich beschwörend und in sichtlichem Ernst in ihn dringt. 
Ob er durch Mittelsmänner oder durch Mittelsfrauen Ver- 
bindung mit Talberg gepflogen habe? Nein! Ob nicht Frau 
Erzberger den Talberg sogar in seinem Büro in Zürich auf- 
gesucht habe? Da mühsse er erst seine Frau fragen, erwidert 
Erzberger. „Ich weiß viel mehr, als Sie ahnen, Herr Zeuge 
Erzberger!“, beschwört Helfferich von neuem den Gegner. 
Der fängt an, stockend zu antworten. Man erfährt, daß er 
selber Hunderttausende von Mark — aber „auf ganz legalem 
Wege“, wie er sagt — in die Schweiz auf sein Konto hat 
überweisen lassen; selbstverständlich, wie er sagt, zu politischen 
oder kirchlichen Zwecken, nicht zu persönlicher Bedienung. 
Es liegt wie Gewitterschwüle in dem Saal. Das 
Drama, das merkt jedermann in innerlichem Beben, naht 
seiner Wende. Sein Held ist im Stürzen. Alles, was war, 
ist lächerliche Kleinigkeit; daß Erzberger einem Herings- 
händler Einfuhrgenehmigung für Damenwäsche verschafft 
oder berufsmäßig die Reklamationen für Angehörige des 
Thyssen-Rings durchgedrückt oder mit Herrn Gumpel aus 
4 
— 51 —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.