nicht von dem berüchtigten Aufsatz, in dem es in einer Polemik
gegen Helfferich hieß, „mit solchem Gesindel und Pack“ müsse
ein Erzberger sich herumschlagen.
Man wird den Zeugen Erzberger stärker kitzeln müssen,
damit ihm die Erinnerung wiederkehrt, auch an die Husaren-
ritte seiner eigenen Journalistik. Es wird sich auch noch
herausstellen, daß Helfferich vielleicht in Ehrennotwehr ge-
handelt hat; diesen Begriff hat das Reichsgericht längst ge-
schaffen. Und um das Zeugnis Haemmers, der ja täglich im
Gerichtssaal zu haben ist, wird man nicht herumkommen.
Das ist kein beliebiger Galopin, sondern Erzbergers Intimus,
Erzbergers Leibsekretär, man könnte beinahe sagen: Erz-
bergers Geschöpf.
Das alles aber ist nur erst Stimmen der Instrumente.
Die eigentliche Ouvertüre setzt mit der Zeugen-
vernehmung des Generaldirektors Duisberg-Leverkusen wie
mit einem Paukenschlage ein. Geheimrat Duisberg bekundet
unter Eid, daß Erzberger am 18. Mai 1917 — man denke:
1917 — im Hotel Adlon zu Berlin bei ihm und Thyssen er-
schienen sei und den ausgearbeiteten Plan einer großzügigen
Agitation für die Annektierung der Erzbecken von Longwy
und Briey vorgelegt habel Das ist es, was Erzberger noch
am 29. Juli vorigen Jahres in Weimar mit dreister Stirn
abgeleugnet hat. Damals — ich habe dabeigesessen,
und es steht ja auch im stenographischen Bericht — warf ihm
der Abgeordnete Rießer diesen „Annexionismus“ vor, den
Erzberger eben betrieben hat, solange er bezahlter Aufsichts-
rat des Thossen-Konzerns war: Gruppe I der Helfferichschen
Vorwürfe, Vermischung von Politik und Geschäft. Noch
vier Wochen vor der Resolution für den Verzichtfrieden, mit
der Erzberger den Reichstag überfiel, hat er in die Zeitung der
christlichen Metallarbeiter und andere Blätter Artikel für die
Annektierung der Erzbecken lanziert, ja noch im August 1917
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