Full text: Hindenburg, Erzberger, Kapp

davonkommt. Direktor Rabes spricht sich daher, soweit er 
zu Werturteilen kommt, sehr günstig über Erzberger aus; das 
Ungünstige muß man ihm geradezu mit Zangen entreißen. 
Er beschwört, daß Erzberger „freiwillig“, auf eigene Initiative 
bin, aus der Stellung bei Thyssen geschieden sei. Er bekundet 
aber in der weiteren Vernehmung, daß zuvor der alte 
Thyssen an Erzberger einen Brief geschrieben habe, der so 
gehalten war, daß auch er, Rabes, auf einen solchen Brief 
hin sofort seine Stellung niedergelegt hätte; er bekundet 
ferner, daß Erzbergers Verhalten in der Frage der Ausfuhr- 
zölle 1918 als Racheakt gegenüber der Firma Thyssen 
aufgefaßt wurde; und schließlich geht aus seiner und Fritz 
Thyssens Aussagen klar hervor, daß Erzberger den mit 
40 000 Mark dotierten Aufsichtsratsposten (Rabes selbst, der 
Direktor bei Thyssen, bekam als Aufsichtsrat nur 20 000 
Mark) nur zu dem Zwecke bekommen habe, um die Sicher- 
stellung der Erzvorräte von Briey und Longwy für die Firma 
zu betreiben. 
Zu diesem Thema stellen Helfferich und sein Anwalt unter 
Beweis, daß kein einziger der von Erzberger 1917 angeregten 
Presseartikel den friedlichen „Erwerb“ der Gruben auch nur 
angedeutet hat, sondern daß offensichtlich für Annexion 
agitiert wurde. Das ist das, was die Thyssen-Leute ihre 
wirtschaftlichen Interessen nennen; mit rein geschäftlichen 
Dingen sei Erzberger nicht bebelligt worden, auch sei ihm 
nichts in bezug auf seine sozialpolitische (von Thyssen ab- 
weichende) Haltung abverlangt worden, kurz, sie sahen in 
Erzberger lediglich den bezahlten Spezialisten zur politischen 
Erledigang ihrer Erzinteressen. Darum hat er sich denn auch 
redlich bemüht, nicht nur in der Presse, sondern auch in den 
Amtern in Berlin, beim Gouverneur von Metz, beim Chef der 
Zivilverwaltung im französischen Erzbecken, bei Pontius und 
bei Pilatus, wenn auch gänzlich erfolglos, da man ihn eben 
— 16 —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.