sonders scheue Zurückhaltung gewisser Zeugen, die im
industriellen Leben stehen, sich irgendwie ungünstig über den
gegenwärtigen Reichsdiktator Erzberger zu äußern. Schon
ehe sie gefragt werden, platzen sie meist damit heraus, daß
Erzberger „keinerlei Vorteile“ von der geschäftlichen Ver-
bindung mit ihnen gehabt, „nicht einen Pfennig“ durch sie
verdient habe.
Bis das Gegenteil erwiesen wird.
In der Pnigodin-Sache — Pnigodin wurde eine Art
Malzbonbons getauft, die als Linderungsmittel bei Keuch-
husten dienen sollten und für deren Herstellung Erzberger eine
Sonderzuweisung von Zucker und Malz zu e wirken hatte —
in dieser Pnigodin-Sache, die von Erzberger und seinen
Freunden finanziert wurde, ergeben die Zeugenaussagen ein
ganz klares Bild. Erzberger, der Vorsitzende des Aufsichts-
rates der Gesellschaft, wendet sich, ohne diese Eigenschaft zu
erkennen zu geben, als „Mitglied des Reichstages“, also
schlechthin als Anwalt der leidenden Menschheit, an den
staatlichen Gutachter, Geheimrat Juckenack, mit der
Bitte, durch sein Gutachten die Freigabe des nötigen Zuckers
zu ermöglichen. In der Praxis Juckenacks steht diese Zu-
mutung einzig da; kein einziger Abgeordneter hat je etwas
Ahnliches versucht. Sofort nach diesem Vorfall meldet ihn
der Gutachter den beteiligten Reichsstellen. Die Korrespon-
denz darüber, die aus dem Jahre 1915 stammt, hat er zur
Hand und verliest sie vor Gericht.
„Vermischung von Politik und Geschäft“ — oder nicht?
Aber das sei ja gar kein Geschäft, sondern ein Hereinfall
gewesen, überstürzen sich die Einwürfe der Erzbergerschen
Anwälte und des Direktors der sächsischen Serumwerke, die
die Erzeugung des Pnigodins übernommen hatten.
Nur gemach! So beißt es zwar stets: ein Hereinfall.
Thossen ist mit Erzberger hereingefallen, der Pnigodin-
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