Full text: Geschichte des Königreichs Bayern.

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XIII. Bayerns innere Entwicklung unker (Maximilian I.e 
Im Gedächtnis seines Volkes lebt der erste König 
Bayerns fort, vor allem wegen seiner Herzensgüte. Aber 
nicht minder groß war die Willenskraft und die Einsicht, 
deren er zur Ordnung der Verhältnisse zumal im Anfange 
seiner Regierung bedurfte. Er formte Bayern in einen 
modernen Staat um; dabei stieß er auf manche Hinder- 
nisse; alles Familiengut des Fürsten, alle vorbehaltenen 
Gefälle wurden mit den Staatseinkünften vereinigt; schon 
1807 hatte er die Steuerfreiheit bevorzugter Personen auf- 
gehoben und an Stelle der fast unzähligen Steuern nur 
4 Hauptsteuern geschaffen. Mit 1811 trat eine Staats- 
schuldentilgungskommission, mit 1813 die Ausfsicht eines 
obersten Rechnungshofes ins Leben. Zur Hebung der 
Staatsfinanzen wurde die Soolenleitung von Berchtes- 
gaden nach Rosenheim (1812) und Reichenhall (1817) 
eingerichtet. Das Jahr 1817 brachte die Schöpfung eines 
Gesamtministeriums mit 5 Abteilungen und als vberste 
beratende Behörde den Staatsrat. Die Folter wurde 1806. 
abgeschafft und 1808 die Leibeigenschaft beseitigt. Eine 
neue Strafgerichtsordnung trat 1813 ins Leben. Die Erb- 
lichkeit der Amter war bei Regierungsbeginn beseitigt 
und die Vorbildung für jedes Amt bestimmt worden. 
Einen harten Kampf hatte die Regierung mit dem privi- 
legierten Adel in den neuen Provinzen zu bestehen; 
erst nachdem das Reich sich aufgelöst hatte, erlahmte der 
Widerstand. Eine ganz beispiellose Rührigkeit entwickelte 
die Regierung, um fördernden Einfluß auf die Erwerbs- 
verhältnisse zu bekommen, der Klerus und die Verwaltung 
mußte Dienste leisten. Auch die Landwirtschaft suchte man
	        
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