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XIII. Bayerns innere Entwicklung unker (Maximilian I.e
Im Gedächtnis seines Volkes lebt der erste König
Bayerns fort, vor allem wegen seiner Herzensgüte. Aber
nicht minder groß war die Willenskraft und die Einsicht,
deren er zur Ordnung der Verhältnisse zumal im Anfange
seiner Regierung bedurfte. Er formte Bayern in einen
modernen Staat um; dabei stieß er auf manche Hinder-
nisse; alles Familiengut des Fürsten, alle vorbehaltenen
Gefälle wurden mit den Staatseinkünften vereinigt; schon
1807 hatte er die Steuerfreiheit bevorzugter Personen auf-
gehoben und an Stelle der fast unzähligen Steuern nur
4 Hauptsteuern geschaffen. Mit 1811 trat eine Staats-
schuldentilgungskommission, mit 1813 die Ausfsicht eines
obersten Rechnungshofes ins Leben. Zur Hebung der
Staatsfinanzen wurde die Soolenleitung von Berchtes-
gaden nach Rosenheim (1812) und Reichenhall (1817)
eingerichtet. Das Jahr 1817 brachte die Schöpfung eines
Gesamtministeriums mit 5 Abteilungen und als vberste
beratende Behörde den Staatsrat. Die Folter wurde 1806.
abgeschafft und 1808 die Leibeigenschaft beseitigt. Eine
neue Strafgerichtsordnung trat 1813 ins Leben. Die Erb-
lichkeit der Amter war bei Regierungsbeginn beseitigt
und die Vorbildung für jedes Amt bestimmt worden.
Einen harten Kampf hatte die Regierung mit dem privi-
legierten Adel in den neuen Provinzen zu bestehen;
erst nachdem das Reich sich aufgelöst hatte, erlahmte der
Widerstand. Eine ganz beispiellose Rührigkeit entwickelte
die Regierung, um fördernden Einfluß auf die Erwerbs-
verhältnisse zu bekommen, der Klerus und die Verwaltung
mußte Dienste leisten. Auch die Landwirtschaft suchte man