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König kann wegen seiner Regierungshandlungen nicht zur
Rechenschaft gezogen werden. Auch genießt seine Ehre
einen besonderen strafrechtlichen Schutz. Durch die Ver—
fassung erfolgte eine Erstarkung der Verhältnisse insofern,
als die neuen Provinzen sich rasch zu einem Staatsganzen
zusammenfanden und das verliehene Recht sie mit Stolz
auf ihr gemeinschaftliches Vaterland blicken ließ. Maximi—
lian J. Joseph nannte den Tag der Eröffnung des Landtages
den schönsten seines Lebens. Als Maximilian am 13. Oktober
1825 starb, trauerte das ganze Land.
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XIV. Kudmig I.
Als Ludwig I. den Thron bestieg, hatte er sich schon
allenthalben Zuneigung erworben. Er hatte schon in der
Zeit der Abhängigkeit von Napoleon seine deutsche Ge-
sinnung offen bekannt, so daß dieser im Zorne sogar ein-
mal sich äußerte, ihn hindere nichts, den bayerischen Kron-
prinzen erschießen zu lassen; freudig hatte sich Ludwig,
der schon im Jahre 1807 gesungen hatte: „Auf, ihr
Deutschen, auf! und sprengt die Ketten, die ein Korse euch
hat angelegt,“ im Jahre 1813 an die Spitze der Volks-
bewaffnung gestellt. Auf seinen Reisen in Italien hatte
er sich als Freund der Künstler und Kenner der Kunst
gezeigt; dem antiken Altertume brachte er eine hohe Ver-
ehrung entgegen. Mit ganzem Herzen erfaßte er die Sache
des sich vom Türkenjoche losringenden Griechenvolkes;
durch einen Vertrag wurde sein zweiter Sohn Otto auf
den griechischen Thron berufen. Ludwigs deutsche Ge-
sinnung spiegelte sich deutlich in einzelnen seiner Bauwerke