Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

Reifepa, i. Pa ($. 275. Nr. 2. $. 363.). 
Reiten, zu jchnelles Heiten in Städten und Dörfern, Zureiten von Sferden 
auf öffentlichen Straßen und Pläten $. 366. Nr. 2. Vnbefugtes Reiten 
über fremde Gärten, Wiejen, Aeder ıc. $. 368. Nr. 9. 
Keligion, Vergehen, welche fich auf die Religion beziehen $$. 166—168. 
Religionsdiener, |. Seiitliche. 
Religionsgefelihaften, Beihimpfung derjelben, ihrer Einrichtungen und &e- 
bräucdhe $. 166. Störung ihrer gottesdienftlichen Verrichtungen $$. 167. 
339. Beihädigung oder Zeritörung von Gegenftänden der Derehrung 
304 
Rentenanfalten, unbefugte Errichtung derjelben! $. 360. Nr. 9. 
Reparaturen, j. Ausbejjerung ($. 367. Nr. 13. 14.) 
Rejerniften, Auswanderung derfelben ohne Erlaubnik $. 360. Nr. 3. 
Neziprogität gesen andere Staaten, |. Gegenjeitigfeit ($$. 102. 
103. 287.). 
Richter, Annahme von Gejchenfen, Beitechung 88. 334. 335. Bejirafung 
Ag Richterd, welcher fich einer Beugung des Necht3 fchuldig macht 
. 836. 
Niffe von Teltungen, |. Teitungspläne. 
Küdfall beim Diebftahl SS. 244. 245; beim Haube $. 250. Nr. 5; bei der 
Hehlerei $. 261; beim Betruge $. 264. 
Rügen der Vorgejegten gegen ihre Untergebenen $. 198. 
Ruhe, Vebertretung der zur Erhaltung der Ruhe auf den Straßen, Wegen 
und Plägen erlaffenen Wolizeiverordnungen $. 366. Nr. 10. 
©. 
Saden, Beihädigung und Zerftörung von Eadıen $$. 303—305. 
Sadverfländige, Beitrafung eines Sachverftändigen, welcher wiffentlich ein 
falfches Gutachten abgiebt und beeidigt $$. 154. 155. Nr. 2. 88. 157. 
161. DVorihügung faljcher Entihuldigaungsurjahen von Geiten eines 
nicht erjchienenen Sacdverjtändigen $. 138. 
Sammlungen, Bejhädigung der in öffentlichen Sammlungen aufbewahrten 
Gegenjtände $. 304. 
Sandgraben auf fremden’ Grunditüden $. 370. Nr. 2. 
Shaffner, Beitrafung derjelben wegen Untreue $. 266. Nr. 3. 
a in einer Schanfftube über die gebotene Polizeiftunde 
inaus $. . 
Schauer, Beitrafung derfelben wegen Untreue $. 266. Nr. 3. 
Schiedsrichter, Annahme von Geichenfen, Beftehung $$. 334. 335. Beften- 
I © Sojieberichters, welcher fi) einer Beugung des Rechte jchuldig 
madıt $. 
Schießen an bewohnten Orten $. 367. Nr. 8. und Schlußfab; deögl. in der 
Nähe von Gebäuden x. $. 368. Nr. 7. 
Schießgewehr, j. Gewehr ($$. 295. 367. Nr. 8. und 9.). 
Schießpulver (Schiehbedarf), Beftrafung desjenigen, welcher im Kriege Bor- 
räthe von Schiekbedarf in feindliche Gewalt bringt ‚oder zerftört $. 90. 
Nr. 2. Einf.-Gef. $. 2; welcher Vorräthe von Scießbedarf aufjammelt 
$. 360. Nr. 2. und Schlußfag; ohne polizeiliche Erlaubnig Schiegpulner 
zubereitet $. 367. Nr. 4; bei der Aufbewahrung oder Beförderung von 
Schieppulver die deshalb ergangenen Verordnungen nicht befolgt $. 867. 
‚Rr. 5. . au) Pulver. 
Shiehflände der Truppen, widerrechtliche Zueignung von Kugeln aus. den 
KRugelfängen $. 291.
	        
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