54 Hobenlohes Rundschreiben vom 9. April über das Konnil.
habe dem englischen Botschafter gesagt, daß wir den Krieg nicht fürchteten und ihn Jo wenig
durch Konzessionen vermeiden als durch Provokationen hervorrufen würden; — ich habe ihm
unsere Bereitwilligkeit zu einer Assekuranz des Friedens durch eine Allianz gegen jeden Srie-
densstörer erklärt. Hiernach kann das englische Kabinett über die Richtung unserer Politik
nicht im unklaren seins. Es kann darin auch eine hinreichende Bürgschaft für den Ungrund
jener Gerüchte, welche Ew. pp. wiederholt zu berühren Gelegenheit gehabt haben, finden,
als ob wir im stillen etwaige Pläne MAa#poleons auf Belgien begünstigten.
* 1322. Erlaß an den Gesandten in Mänchen
Freiherrn von Werthern.
[Konzgept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Am 9. April hatte Fürst Hobenlohe ein Rundschreiben an die baprischen Gesandtschaften
gerichtet, in dem eine Verständigung der weltlichen Regierungen über die zuu dem bevor-
sichenden ökumenischen Konül einzunehmende Haltung angeregt und die Srage aufgeworfen
wurde, „ob nicht eine gemeinsame, wenn auch nicht kollektiove Mahnahme der europäüschen
Staaten in einer mehr oder minder identischen Sorm zu ergreifen wäre, um den Voͤmijchen
Hof über die dem Konjil gegenüber von ihnen einzunehmende Haltung im voraus nicht im
ungewissen zu lassen, und ob nicht etwa eine Konferenz von Vertretern jämtlicher beteiligten
Negierungen als das geeignetste Mittel erachtet werden könnte, jene gemeinsame Haltung einer
eingehenden Beratung zu unterjieben.“ Siebe den Text des von J. v. Döllinger entworfenen
Aundschreibens, dos am 17. März in Berlin durch den baurischen Gesandten übergeben wurder
Denkwürdigkeiten Hohenlohes, I, 351 ff.; Das Staatsarchiv, XXIV, 30f. Bismarch
wird die Anregung Hohenlohes, die ihm die Aussicht gewährte, von einer neuen Seite ber
ein vertrauensvolles Verhältnis und ein Hande-in-Hand-geben gerade mit der baprischen
S#hierung zu begründen, mit um so größerer Genugtuung begrüßt haben, je weniger ihn die
Haltung Baperns in der Srage der Liquidationskommission und überhaupt der Annöherung
des Südens an den NDorden zu befriedigen vermocht hatte. ·
Berlin, den 20. April 1869.
Die Königlich Baurische Regierung hat in betreff des auf den 8. Dezember d. J. nach
Rom berufenen ökumenischen Konzils der katholischen Kirche unter dem 9. d. M. ein Sirkular
an ihre Vertreter im Auslande gerichtet, welches mir durch den Freiherrn von Perglas am
17.2 mitgeteilt worden ist, und wovon Ew. pp. in der Anlage Abschrift finden.
Ew. pp. habe ich zunächst zu ersuchen, dem Sürsten unseren Dank für diese Mitteilung
auszusprechen. Wir freuen uns, daß dieselbe gerade von der Königlich Bayrischen Regierung
ausgegangen ist, welche wir durch ihre Stellung in Deutschland ganz besonders dazu berufen
erachten.
s Lord Clarendons Brief an Lord Lyons vom 19. April (LTord Newton, Lord Lyons. I. 218)
beweist in der Tat, daß er 2 der Gesamthaltung Graf Bernstorffs und nach den Bismarckschen Auße-
rungen zu Lord Lostus vom 12. April durchaus im klaren daorüber war, dah er nur ein Wort m sprechen
brauche, um zu einer Verständigung mit Dreußen zu kommen (that we had but to say the word.
and we should soon come to terms). Der Brief zeigt aber auch, daß und warum Lord Clarendon das
erlösende Wort nicht sprechen wollte: „I treated this, as did Qladstone, rather as a facon de
parier and a ruse to detach us from France, wWhich 18 Bismarck's main obiect. 5“
1372. 1 Merkwürdig ist, daß König Wilbelm I. schon om 12. April an den Großherzog Friedrich I. von
Baden (ogl. H. Oncken, Grohbersog Friedrich I. von Baden, II, 121) schreiben konnte: „Roch hoben wir
keine Münchener Mitteilungen, weder über den Konzils- noch über den Südbundsgedanken“. War ein
baprischer Schritt in der Konjilsfrage durch den Grohberzog in Verlin avisiert? Vgl. dasju die Angaben
N. v. Mohls (Lebenserinnerungen, fi 317), nach denen auch er, jedoch ohne etwas von Fürst Hobenlohes
don zu wisten, seiner Regierung geraten bätte, einen gemeinsamen Schritt sämtlicher weltlicher
Sn vor Eröffnung des Komils in Anregung zu bringen.