Full text: Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 1870. (1)

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Untenntniß, Einfluß derfelben auf die Strafbarfeit $. 59. 
YUnrath, Beltrafung desjenigen, welcher Unrath auf Menfhen und Thiere, 
gegen fremde Häufer oder in Gärten wirft $. 366. Nr. 7. 
Unfhuldige, Eröffnung und Fortfeung einer Unterfuchung gegen eine Per- 
Ton, deren Unjchuld den Beamten befannt it $. 344. 
Unfittlihe Handlungen, |. Sittlidhkeit. 
Unterfommen, Beltrafung derjenigen, welche fid) fein Unterfommen ver- 
ichaffen $. 361. Nr. 8. Einfperrung derfelben in ein Arbeitöhaus $. 362, 
Unterfhiebung eines Kindes $. 169. 
Unterfhlagung, Begriff und Strafe 88. 246—248, Unterjchlagung von Bel: 
dern duch Beamte $$. 350. 351. Hehlerei bei der Unterfchlagung 
8. 258. Ankauf unterjchlagener Saden $. 259. 
Unterfuhungshaft, Anrehnung derjelben auf die erfannte Strafe $. 60. 
Unterfuhungsjadhen (Strafjachen), Anwendung von Zwangsmitteln zur Er- 
preffung von Geftändniffen oder Ausfagen in einer Unterfuhung $. 343. 
Cröffnung und Fortfegung einer Unterfuchung gegen eine Perfon, deren 
Unfhuld den Beamten befannt ijt $. 344. Unterlafjene Verfolgung einer 
ftrafbaren Handlung $. 346. Beitrafung der Beamten, welde mit Per- 
onen, gegen welche fie eine Unterfuchung zu führen haben, unzüchtige 
Handlungen vornehmen $. 174. Nr. 2. 
Ablegung eined faljchen Zeugnifles in einer GStrafjache zum Nadj- 
theil des Ungeiculbigten $. 154. . aud) Redhtöjacen. 
Untreue der Vormünder, Verwalter, Bevollmächtigten zc., Bejtrafung ber- 
felben $. 266. 
Unwißenheit, j. Unfenntnip. 
Unzudt der VBormimder, Geijtlichen, Lehrer 2c. mit ihren Pflegebefohlenen 
und Schülern, der Adoptiv» und Pflege-Eltern mit ihren Kindern $. 174. 
Str. 1. Unzucht der Beamten mit Perfonen, gegen welche fie eine Inter: 
fudung zu führen haben $. 174. Nr. 2. Unzucdht der Beamten und 
Herzte in Gefängniffen und Krankenanftalten $. 174. Nr. 3. Unzudt 
mit bewußtlofen und geifteöfranfen Perjonen $. 176. Nr. 2. $. 178; 
mit Kindern unter 14 Sahren $. 176. Nr. 3. $. 178. Unzudjt mit 
Gewalt und Drohungen verbunden $. 176. Str. 1. $. 178. 
Midernatürliche Unzudt $. 175. Gewerbömäßige Unzudt $. 361. 
Nr. 6. $. 362. Gewährung und Berfchaffung von Gelegenheit zur Un- 
ucht (Kuppelei) $$. 130. 181. Entführung einer Frauensperfon, um 
he zur Unzudht zu bringen 88. 236. 237. Beftrafung desjenigen, weldjer 
dur unzüchtige Handlungen öffentlich ein Xergerniß giebt $. 183. Aus- 
ftelung und Verbreitung unzüdhtiger Schriften und Abbildungen $. 184. 
. audh Sittlidfeit, Beildhlaf. 
Unzurehnungsfähigkeit, Ausfchliegung der freien Willenäbeftimmung $dur 
Geijteöfrankheit und Bewußtlofigfeit $. 51; durd) unmwiderftehliche Gewalt 
und gefährlihe Drohungen $. 52; im Fall der Nothwehr $. 53; oder 
de3 Sothitandee $. 54; Taubjtumme find unzurechnungsfähig $. 58; 
deögl. Kinder unter 12 Sahren $. 55. Zurecdhnungsfähigfeit jugendlicher 
Verionen zwijchen 12 und 18 Sahren $$. 56. 57. 
Urkunden, Beitrafung deäjenigen, welcher geheime Urkunden an eine andere 
Regierung mittheilt oder öffentlich befannt macht $. 92. Nr. 1; welcher 
zur Gefährdung der Nechte dei Bundes oder eined Bundeöftaats Ur- 
funden zc. vernichtet, verfäljcht oder unterdrüdt $. 92. Nr. 2; welcher 
amtliche Urkunden beichädigt oder vernichtet $. 133. u. $. 348. Schluß: 
fat; welcher verjchlofjene Urkunden unbefugt eröffnet $. 299. 
Urkundenfälihung, Begriff und Strafe $$. 267—280. Fälfchu:g von Ur- 
funden zum Nadtheil des Bundes oder eines Bundesjtaate $. 92. Nr. 2.
	        
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