Schlesien (1832): Weiss-Gelb, (Tafel XXI, 22.)
Die Farben stehen in Bezug zur Tinktur des Schildes und
des Adler-Brustmondes. Oesterreichisch-Schlesien führt die
Farben: Gell-Schwarz.
Sachsen (1884): Schwarz-Gelb. (Tafel XXI, 23.)
Die anfangs vom Heroldsamte in Berlin in Vorschlag ge-
brachten Farben Grün-Gelb-Schwarz wurden nach langen Ver-
handlungen im Landtage (5. März 1884) .auf die jetzigen Farben
reduziert und auch so von der Krone gewährt.
Schleswig-Holstein: Blau-Gelb-Rot-Weiss. (?) (Tafel XXI, 24.)
Diese Farben sind eigentlich noch nicht sanktioniert, aber
da im Wappen der Provinz der schildhaltendeRitter bereits derartig
gefärbte Federn auf seinem Helme trägt, so dürften diese Farben
wohl die Genehmigung der Krone erhalten. Die Farben würden
auch dem Wappen entsprechen: Blauer Löwe in Gold (Schleswig),
silbernes »Nesselblatt« in Rot (Holstein). Das Banner der Schleswig-
Holsteiner im Kampfe gegen Dänemark war Blau-Weiss-Rot.
Die speziellen Landesfarben des Herzogtums Lauenburg
sind laut Ordre vom ı2. November 1866: Schwarz-Weiss. Die
alten Landesfarben waren Schwarz-Gelb, entsprechend den alten
Farben des sächsischen Hauses.
Hier sei auch der alten Farben Aeigolands (Heligoland,
Heiligeland) gedacht, welche Insel von Grossbritannien am
I. Juli 1890 an Deutschland abgetreten wurde. Die Uebergabe
erfolgte am 9. August und am ı. April 1891 wurde Helgoland
der Provinz Schleswig-Holstein einverleibt.
Die Farben dieser Nordseeinsel sind: Grün-Rot-Weiss.
»Grün ist das Land
Rot ist die Kant (Wand),
Weiss ist der Strand —
Das sind die Farben von Helgolanıl.«
Hannover (1882): Gelb-Weiss. (Tafel XXI, 25.)
Es ist dies dasselbe Farbenpaar, das von dem ehemaligen
Königreiche Hannover geführt wurde.
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Wahrscheinlich sind diese Farben von den Schildhaltern
des königlichen Wappens: goldener Löwe, silbernes Einhorn
(Grossbritannisches Wappen) abgeleitet worden.
Die Farben der hannoveranischen Landschaften sind (nach
H. Ahrens’ Angaben) folgende:
Calenberg-Grubenhagen: Rot-Blau. (Tafel XX, 10.)
Lüneburg: Rot-Gelb-Blau. (Tafel XXI, 29.)
Hoya-Diepholz: Gelb-Schwarz. (Tafel XXII, 30.)
Bremen-Verden: Rot-Grün-Schwarz. (Tafel XXII, 31.)
Osnabrück: Weiss-Rot. (Tafel XXI, 18.)
Hıldesheim: Gelb-Rot. (Tafel XXI, 17.)
Ostfriesland: Blau-Weiss-Rot. (Tafel XXII, 32.)
Westfalen (1832): Weiss-Rot. (Tafel XXI, 18.)
Die Farben wurden aus dem Wappen der Provinz ab-
geleitet.
Hessen-Nassau (1892): Rot-Weiss-Blau,. (Tafel XXI, 26.)
Die Farben der beiden Bezirksverbände sind für
Cassel (1892): Rot-Weiss. (Tafel XIX, 7.)
Wiesbaden (1892): Blau-Orange. (Tafel XXII, 27.)
Die Farben sind aus den betreffenden Wappen abgeleitet
worden. Die Farbe Orange entstammt Nassau-Oranien, Blau und
Orange waren auch die Landesfarben des ehemaligen Herzog-
tums Nassau.
Rheinland (1882): Grün-Weiss. (Tafel XX, 11.)
Die Farben sind dem Herzschilde des Adlers im Wappen
der Provinz entnommen.
Hohensollernsche Lande(1882); Weiss-Schwarz. (Taf.XX11,28.)
Die Provinzfarben entsprechen dem \' appen des Landes;
es sind die Hausfarben des Kaiserlichen und Königlichen Hauses,
der alten Zollern, welch mächtiges Geschlecht sich immer neu
verjüngt zur Ehre der deutschen Nation, zum Heile der deut-
schen Erde; darum gilt auch heute noch der alte Spruch:
„alleweg guet zolre!“