Full text: Deutsche Wappenrolle.

zu errichten. Dies erfolgte, nachdem Polen dafür gewonnen 
worden war, durch den Vertrag zu Krakau am 8. April 1525. 
Die Lehensabhängigkeit von Polen blieb natürlich auch für das 
neue Herzogtum Preussen weiter bestehen. 
Als Wappen des neuen Staates wurde der schwarze gold- 
bewehrte Adler mit goldenem Kleeblattstengel belegt, im säldernen 
Schilde geführt. Um den Hals des Adlers legte man eine goldene 
Laubkrone, auf die Brust ein silbernes S(igismundus) als Zeichen 
der Lehensabhängigkeit von Polen. 
Bei der Bildung dieses neuen Wappens kann man in Be- 
treff der Tinkturen entweder Rücksicht auf die deutschen Ordens- 
farben (in Silber ein schwarzes Kreuz) oder auf die Farben 
des Stammwappens der Hohenzollern (von Silber’ und Schwarz 
geviert) genommen haben. Die Kieestengel auf den Flügeln, 
sowie die goldene Wehr, dürften sicherlich aus dem polnischen 
Wappen (in Silber ein gekrönter, goldbewehrter und mit goldenem 
Kleeblattstengel belegter, roter Adler) herzuleiten sein. 
Als Kurfürst Georg Wilhelm vom Könige Vladislav IV, 
mit dem Herzogtum belehnt worden war, erhielt der Adler statt 
der sonst üblichen Halskrone einen Fürstenhut auf das Haupt 
gesetzt, auf die Brust die verschlungenen Initialen V und G. 
Nachdem der grosse Kurfürst, Friedrich Wilhelm, durch den 
Wehlauer Vertrag vom ı19. September 1657 die Souveränität 
über Preussen erworben hatte, wurde der Namenszug des pol- 
nischen Königs sofort von der Brust des Adlers’ entfernt. 
Nach Annahme der Königswürde (König z# Preussen) am 
18, Januar 1701, wurde dem Adler laut Erlass ddo. Königsberg 
27. Januar 1701 der goldene, verschlungene Namenszug des 
Königs F(riedericus) R(ex) auf die Brust gelegt, das Haupt mit 
der Königskrone gekrönt. Ein Erlass vom 20. Februar er- 
setzte die einfache Halskrone durch eine königliche, die erst 
1864 in Wegfall kam. Scepter und Reichsapfel erhielt der Adler 
beim Regierungsantritte des Königs Friedrich Wilhelm I. 1713. 
Friedrich der Grosse nahm nach Erwerbung von Westpreussen 
im Jahre 1772 den Titel »König v0 Preussen« an. An der Wappen- 
figur wurde aber nichts geändert. 
Das Helmkleinod, der wachsende Adler mit Halskrone und 
Initiale findet sich schon in der letzten Hälfte des XVI. Jahr- 
hunderts im Gebrauche; im Provinzwappen kommt er dagegen 
in ganzer Figur zur Ansicht. 
Das grössere Wappen der Provinz Westpreussen zeigt im 
silbernen Schilde einen goldbewehrten, schwarzen Adler mit 
goldener Halskrone, aus der rechts ein geharnischter, schwert- 
schwingender Arm hervorkommt. Aus dem gekrönten Spangen- 
helme mit schwarz-silberner Decke wächst derselbe Adler und 
Arm als Kleinod. 
Der Ritter mit schwarz-weiss-schwarzen Helmfedern trägt 
die mit schwarz-silbernen Schnüren gezierte Provinz-Standarte, 
in der sich das Schildbild wiederholt. 
Im mittleren Wappen der Provinz trägt der Schild einen 
Herzogskut. (Hermelinstulp, 5 Bügel, volles Sammetfutter.) 
Das #leine Wappen ist nach der angegebenen Schablone 
gebildet. 
Dieses Wappenbild ist polnischen Ursprungs. Die etwas 
seltsame Figur findet sich in den Siegeln der Könige von Polen 
für das polnische Preussen, das bei der ersten Teilung Polens 
1772 an Preussen kam. 
Das grössere Wappen der Provinz Pommern führt im 
silbernen Schilde einen goldbewehrten, roten Greif. Der ge- 
krönte Spangenhelm mit rot-silberner Decke trägt als Kleinod 
einen Pfauenstoss. 
Der Ritter mit blau-weissen Helmfedern hält die mit rot- 
silbernen Schnüren geschmückte Provinz-Standarte, in der sich 
das Schildbild wiederholt. 
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Im zittleren Wappen der Provinz trägt der Schild eine 
Hersogskrone. (Krone mit 3 Bügeln, volles Sammetfutter.) 
Das kleine Wappen der Provinz entspricht der angegebenen 
Schablone. 
Der Greif war das Wappentier der alten westpommerschen 
und auch der ostpommerschen oder pomerellischen Herzöge, die 
wahrscheinlich ein und desselben Stanımes gewesen sind. Im 
Siegel des westpommerschen Herzogs Wartislaw DI. (1248) er- 
scheint im Siegel ein Greif. Im Reitersiegel Herzogs Barnim I. 
(1273) finden wir auch das Kleinod des Helmes, einen Pfauenwedel. 
Die Farben des Wappens giebt uns eine Beschreibung der 
Schlacht bei Tannenberg (1410), in welcher der Herzog Swanti- 
bor IU. mit seinen Söhnen den deutschen Ordensrittern zur Seite 
gestanden war. Es heisst, dass der Herold des Herzogs eine 
Fahne mit einem roten Greif in Silber getragen habe. 
Die Söhne Barnims I. (+ 1278), Bogislaw IV. und Otto 1, 
teilten nach dem Tode ihres Bruders Barnim II. (1295) die 
westpommerschen Lande (Slavia), wodurch die beiden Linien 
Stettin und Wolgast entstanden. Als die Linie Stettin 1464 
erlosch, erhob Brandenburg Ansprüche auf das Erbe, weil Kaiser 
Friedrich Barbarossa 1181 die Lehenshoheit Brandenburgs über 
Pommern ausgesprochen haben sollte, Kaiser Friedrich IL. ihm 
auch wirklich einen Lehensbrief über Pommern ausgestellt hatte. 
Brandenburg konnte aber seine vermeintlichen Rechte nicht 
durchsetzen und ausser einigen kleinen Gebietsteilen fiel alles 
an die Wolgaster Linie, doch wurde durch den Vertrag von 
Grimnitz, 1529, das Erbfolgerecht Brandenburgs anerkannt, zu- 
gleich aber auch die Reichsunmittelbarkeit Pommerns aus- 
gesprochen. 
Für das Herzogtum Stettin wurde ein roter, goldbewehrter 
und gekrönter Greif in Blau geführt, der auf Bitten Bogislaws X. 
von Kaiser Karl V. 1521 in ein goldenes Feld gesetzt wurde; 
die neue Feldfarbe konnte jedoch die alte nicht verdrängen. 
Die Krönung des Greifes ist schon 1464 nachweisbar. 
Als Kleinod gehörte zu diesem Schilde eine, mit einem 
Pfauenstoss besteckte, flache, rote Mütze. mit Hermelinstulp, 
hinter dem eine goldene Laubkrone eingelassen war. 
Das Herzogtum Wolgast führte in Gold einen schwarzen 
Greif. 
Als Wappen von Pommern führte man in Silber den roten 
Greif, am Helme einen roten Spitzhut mit Hermelinstulp, oben 
an der Spitze mit einer mit Pfauenfedern besteckten kleinen 
Kugel geschmückt. 
Nach dem Erlöschen des eingeborenen Fürstenhauses (Bogis- 
law XIV., +1637) wurde ungeachtet der Rechte Brandenburgs 
‚durch den westfälischen Frieden 1648 Pommern in zwei Hälften 
geteilt. Die westliche Hälfte (Vorpommern mit Rügen) wurde 
Schweden, die östliche Hälfte (Hinterpommern) dem Kurfürstentum 
Brandenburg zugesprochen. Nach dem Tode des schwedischen 
Königs Karl XU, erhielt im Jahre 1720 Preussen die grössere 
Hälfte von Vorpommern, und endlich 1815 auch den restlichen 
Teil nebst der Insel Rügen. 
Die Herzöge von Ostpommern (Pomeranien) oder Pomerellen 
starben bereits 1295 aus, und das Land bildete ein Streitobjekt 
zwischen Polen, Brandenburg und dem deutschen Orden. End- 
lich wurde der Streit geschlichtet und ı310 das Land geteilt; 
den östlichen Teil bekam der Orden, den westlichen, kleineren 
Teil Pommern-Wolgast. Der Ordensanteil fiel 1466 an Polen, 
1772 an Preussen. 
Im Provinzwappen erscheint das alte Wappen von Pommern, 
der rote Greif in Silber, am Helme der Pfauenstoss. 
Zur Provinz Pommern gehören aus dem grossen Staats- 
wappen folgende dort vertretene Gebiete: Herzogtum Wenden 
(Feld 17), Herzogtum Kassuben (Feld 18), Fürstentum Rügen 
(Feld 27) und das. Fürstentum Kammin (Feld 36.)
	        
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