wendung gebracht, denen bisher nach bestehender Anordnung
oder Uehung das grosse Siegel beigedruckt worden war.
Das sächsische Staatswappen, wie es die Figur 47 zeigt,
findet sich in den Siegeln der Behörden, der Staatsinstitute u. s. w.;
seine Zusammensetzung dürfte unter König Johann erfolgt sein.
Auf den Vereinsthalern der fünfziger Jahre ist dieses Wappen
bereits zu sehen.
Vorher, seit der Annahme der Königswürde durch Kurfürst
Friedrich August (Proklamation ddo. 20. Dezember 1806) wurde
nach Verordnung vom 29. Dezember 1806 nur ein Provisorisches
Wappen mit Vorbehalt künftiger Bestimmungen geführt. Es
bestand aus dem Schilde, dem Band der Rautenkrone und einem
Wappenmantel, der aus einer Königskrone herabfiel.
Se. Majestät der König von Sachsen benützt in den Siegeln
als persönliches Wappen nur den Rautenschild, entweder unter
einem Wappenzelte oder Wappenmantel stehend, Baldachin und
Mantel mit einer Königskrone geschmückt. Je nach der Grösse
des Siegels kommt mitunter auch das Ordensband als Dekoration
zur Anwendung.
Ihre Königl. Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen führen
dasselbe einfache Wappen.
Die Hoflieferanten führen das Staatswappen, wie es in den
Siegeln der Behörden erscheint. (Fig. 47.)
Die Mitteilungen über das sächsische Wappen verdanken wir der
Güte des Vorstandes der Kanzlci des Ministeriums des Königlichen
Hauses, sowie der Direktion des Königlich Sächsischen Hauptstaats-
archives in Dresden.
Das Wappen des Herzogtums Sachsen, der schwarz-goldene
Balkenschild mit dem darüber gelegten grünen Rautenkranze
stammt aus der Periode der vierten Dynastie der sächsischen
Herzöge, aus jener Zeit, in der das Geschlecht der Askanier
(Anhalter) auf dem sächsischen Throne sass. (1180—1422.)
Die Askanier führten im gespalte-
nen Schilde vorn als Markgrafen von
Brandenburg (bis 1319) den branden-
burgischen Adler, ihr eigentliches Ge-
schlechtswappen, rückwärts dasWappen
von Ballenstedt, die schwarzen und go!-
denen Balken. (Siehe Anhalt, Tafel
XII)
Die Heidelberger Handschrift des
sächsischen Land- und Lehnrechtes aus
dem Ende des XIII. Jahrhunderts, so
wie die Züricher Wappenrolle (Fig. 48)
zeigt diesen gespaltenen Schild in Farbe.
Die Zahl der schwarzen und golde-
nen Streifen, sowie ihre Aufeinanderfolge war damals, zur Zeit
der lebenden Heraldik, noch nicht so feststehend wie heute.
Das zum Schilde gehörige Kleinod bestand, wie die Figur
zeigt, aus einem breitkrämpigen Hute, oben mit einem Pfauen-
stoss geschmückt.
Schon in der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts (1261)
erschien in den Siegeln der Askanier ein Beizeichen im Schilde,
ein Zweig mit Blättern, schräg über den Schild gelegt, der so-
genannte‘ Routenkrang, wahrscheinlich zum Unterschiede von
den benachbarten, ebenfalls einen Balkenschild führenden Dynasten-
geschlechtern in das sächsiche Wappen aufgenommen.
Dass dieses grün tingierte Beizeichen ursprünglich ein be-
laubter Zweig war, beweist die Siegelfigur Herzog Erichs I. aus
der Linie Sachsen-Lauenburg (1308) ganz deutlich. Schild und
Helmkleinod, sowie auch die Decke des Pferdes sind mit Laub-
zweigen geschmückt. (Fig. 49.) Am Hute des Helmkleinodes,
auf dem sich das Schildbild wiederholt, musste selbstverständlich
die Raute Zrangartig gewunden werden, daher auch der Name.
Fig. 48. Wappen von Saclısen.
(Züricher W.R. c. 1330.)
33
Ob der Name »Raute« aus dem Worte »Rute« (Zweig) entstanden
ist, oder ob in Wirklichkeit die »Rautenpflanze« (lat. Ruta), das
im Mittelalter hochgeschätzte Rettungsmittel vor dem »schwarzen
Tod« über den Schild gelegt wurde, ist nicht mit vollkommener
Sicherheit zu entscheiden.
Die Rute, deiderseits mit Blättern besetzt, findet sich im
Schilde der Herzogin Katharina von Mecklenburg, geb. Herzogin
von Sachsen-Lauenburg (} nach 1448), in der Hl. Grabkapelle
der Klosterkirche zu Doberan.
Der breitkrämpige Hut verwandelte sich allmählich in einen
Spitzhut (Siegel Herzogs Rudolf I. 1335), der sich bereits in
LE)
I 2
Fig. 49. Figur aus dem Reitersiegel Herzog
Erichs I. von Sachsen-Lauenburg. (1308—1361.)
einem Siegel des Kurfürsten Wenzel, 1384, aus einer Helmkrone
erhebt.
Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Wittenberg 1422,
die seit 1260, in welchem Jahre das Askanische Haus sich in
die Linien Wittenberg und Lauenburg geteilt hatte, das eigent-
liche Herzogtum, spätere Kurfürstentum Sachsen besessen hatte,
fiel dasselbe, trotz der Ansprüche von Sachsen-Lauenburg (diese
Linie erlosch erst 1689) 1423 an die Markgrafen von Meissen aus
dem Hause Wertzin. Am ı. August 1425 wurde zu Ofen Friedrich
der Streitbare von Kaiser Sigismund feierlich mit Sachsen be-
lehnt. Das Haus Wettin behielt den Ballenstedter Schild mit
dem Ruten- oder Rautenkranze als Wappen des Herzogtums
Sachsen auch fernerhin bei. Die Enkel dieses ersten Kurfürsten
von Sachsen aus dem Hause Wettin teilten dasselbe in zwei
Linien, in die Emestinische, der die Grossherzöge und Herzöge
— und in die Albertinische, der die Könige von Sachsen ent-
stammen. (Weiteres siehe bei Tafel XI.)
Das Wappen der Markgrafschaft Meissen, die seit 1089 im
Besitze der Wettiner ist (seit 1123 erblich), zeigt in Gold einen
schwarzen Löwen. Das ursprüngliche Heimkleinod war ein
mit Gold umwundener Pfauenfederhalter, der durch die Mitte
einer silbernen Scheibe gesteckt war.
Conrad von Würzburg beschreibt das Kleinod in seinem
Turnei von Nantheiz mit folgenden Worten:
»Der marcgräv üzer Missenlant
kam dar, alsam die werden tuont.
ein stange üf sime helmce stuont
rilich von pfäwen vederin.
daz klcinoet cdel unde [in
sach man dä verre glesten.
Der stil biz an die questen
bewunden waz mit golde.
näch höher wirde solde
enmitten gienc dar ümbe
ein schibe, diu mit krümbe
die lichten stangen dä beslöz.
von silber was sie niender biöz,
wan si verdecket was dä mite.«