FÜRSTENTUM SCHWARZBURG-RUDOLSTADT.
Der Staat besteht aus zwei räumlich getrennten Gebieten, aus der sogenannten Ober- und Unter-
herrschaft. Zur Oberherrschaft gehören ausser dem Hauptlande noch das Amt Leutenberg und vier kleine
Parzellen, zur Unterherrschaft zwei kleine Exklaven.
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Fig. 87. Wappen Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt.
as Grosse Staatswappen entspricht dem von Schwarzburg-
Sondershausen geführten Staatswappen, nur wird hier aus-
schliesslich die moderne Fürsienkrone benützt, die im Wappen
an drei Stellen zur Verwendung kommt, Die Kappen der
Krone über dem Doppeladier sind im Rudolstädter Wappen vol
tingiert, der Adler in neuerer Zeit auch rof bewehrt, obwohl
das Wappen im Diplome der Rudolstädter Linie denselben
goldbewehrt zur Darstellung bringt. Der Schildfuss trägt
silberne Tinktur, gemäss der Blasonnierung des Wappens
im Fürstenstands-Diplome vom 2. Juni 1710 für Graf Ludwig
Friedrich. Das XÄleme Staatswappen (Fig. 88) entspricht
ebenfalls dem von Sondershausen benützten, nur werden öfter
die Figuren des Schildfusses weggelassen, speziell in dem Falle,
wenn der Doppeladler ohne Schild zur Anwendung kommt.
* Se. Durchlaucht, der Fürst zu Schwarsburg-Rudolstadt,
Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leuten-
berg, Blankenburg etc. führt dasselbe grosse Wappen wie der
Staat, nur erscheint unten ein blaues Devisenband mit der
goldenen Inschrift: »DUM SPIRO SPERO«. (Ich hoffe so lange