Full text: Deutsche Wappenrolle.

FÜRSTENTUM SCHWARZBURG-RUDOLSTADT. 
Der Staat besteht aus zwei räumlich getrennten Gebieten, aus der sogenannten Ober- und Unter- 
herrschaft. Zur Oberherrschaft gehören ausser dem Hauptlande noch das Amt Leutenberg und vier kleine 
Parzellen, zur Unterherrschaft zwei kleine Exklaven. 
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Fig. 87. Wappen Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt. 
as Grosse Staatswappen entspricht dem von Schwarzburg- 
Sondershausen geführten Staatswappen, nur wird hier aus- 
schliesslich die moderne Fürsienkrone benützt, die im Wappen 
an drei Stellen zur Verwendung kommt, Die Kappen der 
Krone über dem Doppeladier sind im Rudolstädter Wappen vol 
tingiert, der Adler in neuerer Zeit auch rof bewehrt, obwohl 
das Wappen im Diplome der Rudolstädter Linie denselben 
goldbewehrt zur Darstellung bringt. Der Schildfuss trägt 
silberne Tinktur, gemäss der Blasonnierung des Wappens 
im Fürstenstands-Diplome vom 2. Juni 1710 für Graf Ludwig 
  
Friedrich. Das XÄleme Staatswappen (Fig. 88) entspricht 
ebenfalls dem von Sondershausen benützten, nur werden öfter 
die Figuren des Schildfusses weggelassen, speziell in dem Falle, 
wenn der Doppeladler ohne Schild zur Anwendung kommt. 
  
* Se. Durchlaucht, der Fürst zu Schwarsburg-Rudolstadt, 
Graf zu Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Leuten- 
berg, Blankenburg etc. führt dasselbe grosse Wappen wie der 
Staat, nur erscheint unten ein blaues Devisenband mit der 
goldenen Inschrift: »DUM SPIRO SPERO«. (Ich hoffe so lange
	        
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