Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Jahren als Lehen übertragen hatte; dieser figurierte also von da an 
als Hinterlehnsmann des Böhmen. Vor allem aber wurde das Jahr 
1304 verhängnisvoll, als Albrecht von Ssterreich, fußend auf dem 
Vertrage seines Vorgängers mit dem Thüringer Landgrafen, die ganze 
Mark Meißen für 40 000 Mark Silbers an den Böhmenkönig ver- 
pfändete. Da sich sehr bald darauf die Beziehungen zwischen Wenzel 
und dem König Albrecht trübten, so forderte letzterer die Mark zurück; 
dieser aber verpfändete sie weiter an den Markgrafen Otto IV. von 
Brandenburg, und zwar um 50 000 Mark. Sein Nachfolger und Sohn 
Wenzel III. versprach dann dem Brandenburger, wenn er ihm die 
Mark Meißen wieder zurückerstatten wolle, ihm alle seine pommerschen 
Besitzungen zu überlassen. Der König ergriff wieder formell Besitz 
von der Mark Meißen; doch erscheinen die Brandenburger nur kurze 
Zeit als Herren in meißnischen Städten. Mehr Glück hatten die 
Brandenburger mit der Lausitz. Deren Besitzer Diezmann scheint schon 
1298 den Gedanken gehabt zu haben, sich dieses Gebietes zu entäußern; 
denn den Gubenern versprach er in einer ohne diese Voraussetzung 
unverständlichen Urkunde, falls er jemals in die Lage käme, ihre Stadt 
an jemanden zu verpfänden oder zu verkaufen, daß er dies nur an einen 
Fürsten thun wolle. Nunmehr hatten ihn die Kriege der letzten Jahre, 
wenn er auch weniger als sein Bruder daran beteiligt gewesen war, 
namentlich der Verlust seines Anteils an den Freiberger Bergwerken, 
dermaßen in Geldverlegenheiten gebracht, daß er jenen Gedanken 
wieder aufnahm. Am 3. August 1301 trug Diezmann dem Erzbischof 
Burkard von Magdeburg die Lausitz (eigentliche Lausitz, Niederlausitz) 
als Lehen auf gegen eine Zahlung von 6000 Mark Silbers; dagegen 
sollte er sofort wieder vom Bischof damit rückbelehnt werden und er 
den Bezug der Einkünfte für die Zeit seines Lebens fortgenießen; 
erst mit seinem Tode würde dann die Lausitz an Magdeburg gefallen 
sein. Diezmann versprach zugleich die Zustimmung des Königs, so- 
wie seines Vaters und Bruders beizubringen. Das erste geschah nicht 
und konnte auch wohl unter den obwaltenden Umständen nicht ge- 
schehen, und da somit die oberlehnsherrliche Genehmigung des Kaisers 
sehlte, die unbedingt bei einer derartigen Cession des Fürstenrechtes 
eingeholt werden mußte, so kam der Magdeburger nicht zum Genusse 
seines Handels, obwohl er den Kausschilling voll entrichtet hatte.
	        
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