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eigenen Politik nachzusetzen. Mit seinem Tode starb auch diese Staatskunst
aus. Wenzel entbehrte der nüchternen und kühl berechnenden Denkungs-
art des Vaters, vor allem aber fehlte ihm dessen allumfassender Fleiß
und die Liebe zu schöpferischem Thun. Für die Wettiner hatte der
Tod Karls die Gefahr, von der planmäßig sich ausdehnenden Macht
des Hauses Luxemnburg umklammert und erdrückt zu werden, im wesent
lichen beseitigt. So meinten die wettinischen Brüder die Zeit gekommen,
wo sie sich selbständiger stellen und eine gesonderte Verwaltung eintreten
lassen könnten. Am 1. März 1379 ließen sie sich durch Wenzel alle
früher erhaltenen Rechte und Besitzungen bestätigen und schlofsen dann
unter Vermittelung des Burggrafsen von Nürnberg und ihres Bruders
Ludwig am 5. Juli 1379 eine sogenannte „Orterung“, die vom nächsten
Johannistage an auf zwei Jahre in Kraft bleiben sollte. Nur die
Verwaltung mit der daraus hervorgehenden Nutzung wurde geteilt,
höchste Gerichtsbarkeit, Ausschreibung von Steuern und Beden, Ber-
äußerungen und Verleihungen, Kriegsankündigung, Münze blieben
gemeinschaftlich. Die Schulden an die Juden wurden zu gleichen
Teilen jedem einzelnen zugewiesen. Man machte die Landesteile, wie
sie durch Lage und historische Entwickelung natürlich gegeben waren:
Thüringen, Osterland und Meißen. Wilhelm als dem Jüngsten warde
zunächst die Auswahl überlassen; er nahm Meißen, Friedrich darnach
das Osterland und Balthasar Thüringen. Sobald aber nach Ablauf
der vorgenannten zweijährigen Frist auch nur einer der Brüder die
Wiedervereinigung beantrage, sollten die Länder wieder zusammengelegt
werden. So gut dies gemeint war, würde es wohl schwerlich haben
durchgeführt werden können. Uberdies aber trat durch den Tod
Friedrichs eine völlige Anderung der Lage ein. Er hatte, obwohl er
erst 51 Jahre alt war, sein Ende herannahen fühlen und sein Haus be-
stellt; seiner Gattin Katharina von Henneberg setzte er die Pflegen Koburg
und Weißenfels als Wittum aus und machte sie zur Vormünderin ihrer
drei Kinder, Friedrichs, des nachmaligen Streitbaren, der am 11. April
1370 geboren war, Wilhelms (geb. 1371) und Georgs (geb. 1380). Die
beiden Alteren, Friedrich und Wilhelm — Georg war für solche Sache
doch noch zu klein —, mußten in einer besonderen Urkunde vom
21. April 1381 versprechen, „all ihr Lebtag bei ihrer Mutter Katharina
zu bleiben und zu sein, solange sie lebe, und ihr ohne jcden Wider-