— 736 —
wort auf diese Frage ist lediglich darin zu suchen, daß Kunz von
Kauffungen zufällig Freiberger Bürger war, insofern er dort ein Haus
besaß. Sonst hätte er ja auch in Zwickau prozessiert werden können.
Die Sache selbst angehend, fehlt uns die Begründung des Freiberger
Urteils. Man hat daran erinnert, daß man nach Freiberger Stadt-
recht einem an den Hals konnte, der eine Jungfrau wider ihren Willen
entführt hatte; wie vielmehr müßte das bei fürstlichen Knaben der
Fall gewesen sein. Das bedarf natürlich keiner ernstlichen Beachtung.
Die Handlungsweise Kunzens von Kauffungen fällt, soweit wir darüber
urteilen dürfen, nach dem Geiste jener Zeit keineswegs unter die Nubrik
eines todeswürdigen Verbrechens, sondern es entsprach nur nicht dem
Begriffe von ritterlichem Anstand. Dazu gehören auch die ver-
schiedenen von Kunz versuchten Winkelzüge, solange das gerichtliche
Verfahren noch im Gange war. Solche Bedenken werden aber leicht
zurückgedrängt durch die einfache Überlegung: was wäre aus dem
sächsischen Kurstaate geworden, wenn derartige Grundsätze, wie sie
Kunz von Kauffungen in seinem besonderen Falle zu verwirklichen
strebte, allgemein maßgebend für die Stellung des Adels zum Landes-
fürsten geworden wären? Der werdende Staat erheischte das von
Friedrich eingeschlagene Verfahren, wenn er nicht an der Unbot-
mäßigkeit der adligen Herren zu Grunde gehen sollte.
Die Einigkeit der beiden Brüder ward nach dem Abschlusse des
furchtbaren Bruderkrieges nicht wieder ernstlich gestört. In überein-
stimmung mit seinem Bruder richtete Friedrich am 29. April 1457
unter Zuziehung von Hessen und Brandenburg eine neue Erbver-
brüderung auf die zwar später Anfechtungen und Anderungen erfuhr, aber
dadurch interessant ist, daß auch, im Unterschiede von früher, die Kur-
lande eingeschlossen waren. Doch trat die Charakterverschiedenheit der
Fürsten, die wohl als die Grundursache der zwischen ihnen ausgebrochenen
Kämpfe anzusehen ist, nach einer anderen Richtung hin recht bemerklich
hervor, nämlich in ihrem ehelichen Leben. Friedrich hatte sich im
Jahre 1431 mit Margaretha, der Tochter des Erzherzogs Friedrichs
des Eisernen von Österreich und Schwester des nachmaligen Kaisers
Friedrich III., mit der er seit 1428 verlobt war, verheiratet. Die Ehe,
in der acht Kinder geboren wurden, war eine sehr glückliche. Margaretha
war ihrem Manne eine liebende Gattin, den Kindern eine treusorgende