Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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den Hilferuf ihrer Schwester, die Entscheidung der Waffen anzurufen. 
Rasch wurden die Rüstungen ausgeschrieben, Leipzig sollte allein 
600 Mann stellen, wohlgerüstet mit allem Notwendigen, „angesehen, 
daß wir persönlich ausziehen wollen“. Bei Delitzsch kam das Auf- 
gebot zusammen. Der Einspruch des brandenburgischen Kurverwesers 
Johann, den der Vater Albrecht Achilles für die Zeit seiner Abwesen- 
heit in Franken als solchen bestellt hatte, zu Gunsten des Halberstädters 
ward zurückgewiesen, namentlich da man zunächst mit diesem gar nichts 
zu schaffen habe. 
Anfang August kam man vor Qnedlinburg an; zunächst wurden 
die Vorstädte berannt und nach wackerem Widerstand erobert, dann 
die Stadt selbst genommen. Sie hatte ihren Widerstand ernstlich zu 
büßen. Nicht nur behandelte man sie nach Kriegsbrauch als eine mit 
stürmender Hand erworbene Stadt, sondern die fürstlichen Brüder 
zwangen sie auch, ihre Verbindung mit der Hansa zu lösen und ließen 
den steinernen Roland umstürzen und zerbrechen. — Der Bischof von 
Halberstadt wollte zwar den Quedlinburgern Hilfe senden, kam aber 
damit zu spät; Quedlinburg war schon in den Händen der Sachsen und 
diese schon im Vormarsch auf Halberstadt begriffen. Herzog Wilhelm 
von Braunschweig, der von den Brandenburgern beim Ausbruch der 
Fehde zum Schutze des Stiftes Halberstadt aufgerufen worden war, 
vermittelte nunmehr einen Vergleich, der völlig zu Gunsten des Hauses 
Wettin war. Der Bischof von Halberstadt gab darin die Ansprüche 
auf die Vogtei in Quedlinburg auf und verpflichtete sich zum Ersatze 
für den den Wettinern verursachten Aufwand, ihnen jährlich eine Rente 
von 750 rheinischen Gulden zu zahlen, bis er diese mit einer Gesamt- 
summe von 15 000 Gulden ablösen könne. Zwei Jahre darnach (1479) 
belehnte die Abtissin Hildegard ihre Brüder Ernst und Albrecht mit 
der erblichen Vogtei. 
Mit den Bürgern von Halberstadt hatte übrigens Kurfürst Ernst 
nicht gar lange nach Beilegung der Quedlinburger Sache einen noch 
ernsteren Handel. Sein dritter, ihm gleichnamiger Sohn, der schon 
1476, trotzdem er erst zehn Jahre alt war, vom Magdeburger Dom- 
kapitel als Erzbischof in Aussicht genommen worden war, wurde 1478 
auch zum Bischof von Halberstadt postuliert. Da die Stadt sich 
weigerte, dem jugendlichen Bischof oder vielmehr dessen Berater und
	        
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