Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

— 910 — 
dieses sogen. Erbschulzenamtes schloß in sich wieder eine Schmälerung der 
landesherrlichen Gewalt, woher in Leipzig schon 1392 das Ambeseitigt 
und ein fürstlicher Vogt eingesetzt wurde. Friedrich der Streitbare gab 
dann 1423 der Stadt ihre selbständige Gerichtsbarkeit zurück. 
Wir sahen bis 1438 die Fürsten in den hauptsächlichsten An- 
gelegenheiten, namentlich aber in Geldsachen, mit den einzelnen Stän- 
den, also auch mit den Städten, gesondert unterhandeln, so daß man 
von einer organischen Eingliederung der Stände zu einem staatlichen 
Gemeinwesen noch keineswegs reden kann; sie wurde angebahnt durch 
die 1438 zum erstenmal erscheinenden allgemeinen Landtage. Auch das 
aber trug wieder zu einer selbständigeren Entwickelung der Städte bei, 
was in unruhigen Zeitläuften sich besonders bemerklich machte. Freibergs 
Stellung im Bruderkriege Friedrichs des Sanftmütigen und Wilhelms 
von Thüringen verdient hierbei Erwähnung. Die Stadt blieb, wie es in 
jeder vorangegangenen und nachfolgenden Teilung festgehalten wurde, 
gemeinschaftliches Eigentum der Brüder und der Rat beschloß deshalb, 
sich möglichst neutral zu verhalten, und seine Selbständigkeit dabei zu 
wahren. Als Kurfürst Friedrich deshalb die auf einem Tage zu Leipzig 
mit den Ständen ausgemachte Kriegshilfe auch von Freiberg begehrte, 
mußte er dem Rate erst versichern, daß er diese von ihm geforderten 
Truppen nicht wider seinen Bruder brauchen, sondern Apeln von Vitz- 
tum damit strafen und dessen Schlösser in Meißen, nämlich den Krieb- 
stein und Lichtenwalde, einnehmen wolle. Daraufhin rückten 300 wohl- 
bewehrte Freiberger aus und nahmen Kriebstein. Dem Kucsürsten 
aber hatte der also bewiesene selbständige Geist der Stadt übel ge- 
fallen. Mit vielem Kriegsvolke kam er bei Nacht in das Schloß 
Freudenstein, ließ dann von da aus die Stadt überfallen, die Thore 
besetzen, auf dem Markte eine Wagenburg aufschlagen und dann unter 
Trommelschlag und Trompetenklang ausrufen, daß sich Rat und Bürger- 
schaft bei ihm versammeln solle, um ihm allein, unter Verschwörung 
des Bruders, Huldigung und Kriegsfolge zu leisten bei Verlust von 
Leib, Gut und Leben. Sofort berief der damalige Bürgermeister 
Niklas Weller von Mollsdorf den Rat und die angeseheneren Bürger 
zu einer Sitzung, mahnte sie an ihre Pflicht gegen den Herzog Wil- 
helm, und daß man nicht um Menschenfurcht und um zeitlichen Vor- 
teils willen einen heiligen Eid brechen dürfe, worauf man sich mit Herz,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.