Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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der langen beschwerlichen Kutten schwarze Mäntel und als Kopf- 
bedeckung schwarze Barette zu tragen? Wir hörten von dem großen 
Brande, zu Erfurt im Jahre 1472; wer war der Thäter? Ein entlausener 
Cisterziensermönch aus dem Kloster Pforta. Ein entlaufener Mönch, 
mit Namen Ludwig Bonigke, der erst zu Grimma, dann zu Erfurt 
Augustinermönch gewesen war, war es auch, der sich 1482 gewinnen 
ließ, den jungen Erzbischof von Mainz, Ernsts von Sachsen Sohn, 
durch Gift aus der Welt zu schaffen. Aus einer Verordnung des 
erfurter Rates vom Jahre 1463 geht hervor, daß die Geistlichkeit in 
dieser Stadt und den zugehörigen Dörfern ebenso wie einige Magister 
der Universität, die ja auch dem geistlichen Stande zugehörten, Wrrt- 
schaften unterhielten und darin Bier verschänkten, was auch in Meißen, 
namentlich auf den ländlichen Pfarren, Sitte war. Es bedarf keines 
Hinweises, wie fehr dies die Würde des Standes beeinträchtigte und 
auch zu Anstößigkeiten führen mußte. Vielfach entstand unter der 
Geistlichkeit ärgerlicher Hader teils um finanzieller Fragen willen, 
wie wir oben bei den Butterbriefen sahen, teils um des Ansehens 
willen, das der eine Teil mehr genoß als der andere und dadurch 
dessen Neid erregte, wie dies in Freiberg zwischen den Franziskanern 
und der Stadtgeistlichkeit der Fall war, die sich seit 1465 in den 
Haaren lagen. Die Franziskaner hielten sich nicht nur nicht an die 
Bestimmung, weder Sonntags noch an den hohen Feiertagen zu 
predigen, sondern an diesen Tagen das Feld der Stadtgeistlichkeit zu 
lassen, sondern sie gingen sogar so weit, in ihren Predigten auf die 
Stadtgeistlichkeit zu schmähen und die Zuhörer vom Besuche ihrer 
Kirchen abzumahnen. Die Franziskaner waren es auch, im Gegensatz 
zu den Dominikanern, die 1464 dem freiberger Rate durch Beiseite- 
setzung der Ordensregel und durch ihr zügel= und schamloses Leben 
Veranlassung zu einer Beschwerde an den Papst gaben. Infolgedessen 
wurde im folgenden Jahre eine Untersuchung durch den Bischof von 
Meißen geführt und die Übelstände wenigstens auf einige Zeit abgestellt. 
— Nur andeutungsweise soll des Umstandes gedacht werden, daß auch die 
Nonnenklöster vielfach einen üblen Ruf genossen und ab und zu ernst- 
liche Eingriffe der weltlichen und geistlichen Behörden erfuhren. — — 
Schließlich soll noch einer eigentümlichen Institution gedacht sein, 
die auch in Thüringen und Meißen viele Verbreitung fand, nämlich
	        
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