Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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gerichtet werden sollte, aber von Geschoß- und sonstigen städtischen 
Leistungen sollte er nur zur Hälfte frei sein. Als besondere Artikel, 
die er ausschließlich führen dürfe, werden Gewürze und Konfekt genannt; 
während der Jahrmärkte durften allerdings auch fremde Händler 
dieselben Waren ausbieten. Was nun an eigentlichen Apothekerwaren 
vorhanden sein mußte, davon läßt sich unsere heutige Pharmazie noch 
wenig träumen. Ein Maulwurf, zu Pulver gebrannt und das Pulver 
mit Eiweiß gemischt, sollte gut sein gegen den Aussatz, ein Igel, eben- 
  
  
Der Goldschmied in seiner Werkstatt. 
Kupferstich vom sogenannten „Meister der Liebesgärten“. 
falls zu Pulver gebrannt und das Pulver mit Harz verrieben, half 
gegen Kahlköpfigkeit; auch das Blut eines Maulwurfes wirkte segens- 
reich dagegen. Gänseschmalz, was man sich nun freilich selbst bereiten 
konnte, beseitigte Ohrenleiden, dagegen waren Löwen= und Elefantenfett 
ganz abgesehen von anderen teils abenteuerlichen, teils ekelhaften 
Mitteln, die sich der abergläubische Blödsinn ausgedacht hatte, nur 
durch einen findigen und umsichtigen Apotheker erhältlich, der auch 
schon damals die Verdienste und Vielseitigkeit des Schweineschmalzes 
gekannt haben wird. — übrigens wird als Gegenleistung für die 
Befreiung von Abgaben in Zwickau, wo 1486 schon zwei Apotheken 
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