Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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kam, daß ein junger Magister, der Sohn des Schloßhauptmanns, 
Georg Richter ihm einige Erleichterungen, u. a. auch Feder und 
Papier verschafft hatte. Relegation, Staupenschlag, Landesver- 
weisung war die Strafe des mitleidigen jungen Mannes, Ab- 
setzung die des Vaters, an dessen Stelle ein Ernst von Wettin trat. 
Dieser, zusamt dem mit Cracow persönlich verfeindeten Bürger- 
meister Rauscher, unterließ nichts, um dem ohnehin schon kranken 
Manne das Leben zur Hölle zu machen. Nach mehrfachen Ver- 
hören wurde der Armste schließlich auf kurfürstlichen Befehl am 
31. Januar 1575 vier Stunden der Folter unterworfen, ohne daß 
man etwas Gravierendes hätte aus ihm herauspressen können. 
Noch einmal, am 4. März, veranstaltete Rauscher ein solches 
peinliches Verhör mit ihm, gestand aber selbst, daß man nun 
wohl nichts mehr aus dem Manne, dem die Zunge versage, 
herausbringen werde. Am 12. März kam Rauscher mit dem 
neuen Schloßhauptmann Nikodemus von der Esche zu dem Ge- 
fangenen, da man ihm berichtet hatte, es stände schlecht um ihn. 
In der Nacht vom 16. auf 17. März wurde der Unglückliche 
seinen Peinigern und seinen Qualen entrückt. Kurfürst August 
aber schrieb an seinen Schwager nach Dänemark, Cracow habe 
sich mutwillig durch Verhungern umgebracht!— Zur Erinnerung 
an den Sieg der Rechtgläubigkeit über „die Vernunft“ ließ er 
eine Medaille prägen und bei einem zu Ehren des Besuches Kaiser 
Maximilians II. im April 1575 zu Dresden abgebrannten Feuer- 
werk sich als dessen End= und Hauptstück als Herkules dar- 
stellen, wie er die Hydra erwürgt; eine lateinische Umschrift be- 
sagte, wie Herkules die Schlange überwunden habe, so wolle der 
Kurfürst mit Feuer und Schwert alle Calvinisten bekämpfen, den 
„Kryptocalvinismus“, den heimlichen Calvinismus, mit Stumpf 
und Stiel ausrotten. 
Noch 1574 hatte der Kurfürst die Torgauer Artikel verfassen 
lassen, die nach seinem Willen sein sollten „ein Zeugnis der 
wahren Lehre Luthers, Melanchthons, der Augsburgischen Kon- 
fession und des corpus doctrinae“; man sieht, wie wenig der 
Kurfürst erkannte, daß in diesem Satze gewissermaßen paarweis 
Gegensätee aneinander geschmiedet waren. Von den Leipziger Theo-
	        
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