Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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könig gemeinsame Sache zu machen, verließen im Zorn über 
solche Leisetreterei den Konvent noch vor seinem Schlusse. Auch 
der katholischen Welt imponierte das Resultat dieses Konvents 
nicht; man gab seiner Mißachtung und zugleich seinem Hasse 
in folgenden Versen Ausdruck: 
Ach die armen lutherischen Hündlein Das schwedische Königlein. 
Halten zu Leipzig ein Conventlein! Wer soll Geld dazu geben? 
Wer war dabei? « Das sächsische Jägerlein.“) 
Anderthalb Fürstlein. Wer wird sich dessen freuen? 
Was wollen sie machen? Das pfälzische Fürstlein. 
Ein kleines Krieglein. Wozu ist es ihm zu tun? 
Wer soll ihn führen? Um sein Heidelberger Nestlein usw. 
Der Schwedenkönig hatte sich unterdessen unter Veriagung 
der Kaiserlichen Mecklenburgs und Pommerns bemächtigt und ver- 
langte nun, um dem von Tilly bedrängten Magdeburg zu Hilfe zu 
kommen, vom Brandenburger die Einräumung von Spandau und den 
Durchzug durch dessen Lande. Nach langen Verhandlungen erzwang 
Gustav Adolf am 3./13. Mai das Verlangte durch seinen Vor- 
marsch auf Berlin. Nun galt es im Rücken Tillys auf kur- 
sächsischem Gebiete über die Elbe zu kommen. Aber der Kurfürst, 
eingeschüchtert durch den gerade in Dresden weilenden kaiserlichen 
Rat Hegenmüller, lehnte nach mehrtägigem Zaudern am 10./20. 
Mai die schwedische Forderung ab. Gerade an diesem Tage war 
Magdeburg gefallen, und die Flammen der unglücklichen Stadt 
leuchteten, Schrecken und Erbitterung verbreitend, in die deutschen 
Lande hinaus. „Wollte Gott, daß ein Mauritius da wäre!“ 
hatte klagend der Schwedenkönig dem brandenburgischen Gesandten 
zugerufen. Nun ließ er voll schmerzlichen Grimms dem Nach- 
folger Moritzens, der so wenig mit dem großen Vorgänger ge- 
meinsam hatte, die vorwurfsvolle Botschaft überbringen, die Schuld 
an dem furchtbaren Schicksale Magdeburgs trage nicht er, sondern 
der Kurfürst. Diesen aber forderte der Kaiser im Juni 1631 
peremtorisch auf, den Leipziger Bund aufzulösen. Schon zwangen 
auch die aus dem mantuanischen Erbfolgekriege heimkehrenden 
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») Bezieht sich auf die Würde des Kurfürsten als des Reiches Oberjägermeister.
	        
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