Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Generalmajor Heinrich Gottlob von Stutternheim, das des Innern 
am 2. Okt. Joh. Ad. von Loß, der bis dahin Gesandter in Paris 
gewesen war. In beiden Männern traten Leute an die Spitze, die 
zum mindesten nicht österreichisch gesinnt waren. 
Am 30. Dez. 1777 starb Maximilian Josef von Bayern, 
und damit trat der oben näher charakterisierte Erbfall ein. Man 
berechnete sich sächsischerseits den Wert des hinterlassenen Allodial- 
vermögens auf 47 Millionen Taler, während man auf der anderen 
Seite dem nach München zur Wahrung der sächsischen Ansprüche 
geschickten Geheimen Rat von Zehmen den Verzicht der Maria 
Antonia auf alle Ansprüche bei der Heirat und die Behauptung 
entgegenstellte, daß die Schulden des Erblassers den Nachlaß über- 
stiegen. v. Zehmen konnte kein ihm auch nur von sern befrie- 
digendes Entgegenkommen erzielen und reiste deshalb unter Zurück- 
lassung einer vom 9. Febr. 1778 datierten Protestation ab. Ebenso- 
wenig fanden die sächsischen Ansprüche in Wien Anerkennung, 
weil man sich dort mit noch ganz anderen Plänen trug. 
Denn der nunmehrige Kurfürst von Bayern, Karl Theodor 
von der Pfalz, hatte in Fürsorge für seine lediglich illegitime 
Nachkommenschaft durch den Münchner Vertrag vom 3. Jan. 
1778 auf Niederbayern, die Herrschaft Mindelheim und die böh- 
mischen Lehen in der Oberpfalz unter Vorbehalt noch weiterer 
Austauschsverhandlungen zugunsten Österreichs verzichtet. Solcher 
Vergrößerung Österreichs auf Grund ganz willkürlicher Abmachun- 
gen konnte Friedrich von Preußen unmöglich ruhig zusehen. Gleich- 
zeitig wurde er von Sachsen, übrigens auch von Mecklenburg, das 
gewisse Ansprüche zu haben vermeinte, um Hilfe angegangen. Zu- 
nächst wußte Friedrich den Herzog Karl von Pfalz-Zweibrücken, der 
der nächstberechtigte Agnat Karl Theodors und überdies der Schwa- 
ger des sächsischen Kurfürsten war, dazu zu bringen, daß er den 
Vertrag vom 3. Jan. nicht mit unterzeichnete. Ferner protestierten 
am 16. März 1778 auch Preußen und Sachsen gegen diesen 
Vertrag. Am 18. März schloß dann Friedrich August ein Bünd- 
nis mit Friedrich von Preußen, worin dieser alle Mittel, vorerst 
jedoch nur die der Unterhandlung anzuwenden versprach, um dem 
Kurfürsten die Befriedigung seiner Allodialansprüche zu bringen;
	        
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