Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 1. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1500 bis 1815. (3)

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Fürsten keinerlei Schwierigkeit. Denn die Kurfürsten machten sich 
nur dahin verbindlich, das Reichssystem nach dem Westfälischen 
und den anderen Friedensschlüssen bis herab auf den Teschener 
und nach den Wahlkapitulationen und den Reichsgesetzen aufrecht 
zu erhalten, sämtliche Reichsstände in dem völlig unbeschränkten 
Gebrauch ihrer Stimmfreiheit am Reichstage und in dem Be- 
sitze ihrer Länder und Gerechtsame gegen eigenmächtige Ansprüche 
und willkürlich aufgedrungene Zumutungen zu sichern usw. usw. 
Es entsprach ganz der Instruktion Zinzendorfs, wenn er und 
mit ihm Beulwitz forderte, daß alles, was zu deutlich auf den 
Kaiser abzuzielen schien, aus dem Hauptvertrag entfernt wurde. 
Zu dem Hauptvertrage traten nun aber die geheimen Artikel. 
Von diesen bezog sich der eine auf die energische Bekämpfung 
einer etwaigen Wiederaufnahme des bayrisch -niederländischen 
Tauschplanes, ein zweiter bezweckte volle Einheitlichkeit der Kur- 
fürsten bei einer zukünftigen römischen Königswahl, der drikte 
endlich sollte verhindern, daß habsburgische Prinzen noch weiter- 
hin mit deutschen Hochstiftern versorgt würden. In einem ge- 
heimsten Artikel endlich wurde für den Kriegsfall einem jeden 
der Kurfürsten die Stellung von 12000 Mann zu Fuß und 3000 
Mann zu Pferd vorgeschrieben. — Diese Abmachungen schickte Zinzen- 
dorf am 2. Juli nach Dresden; aber aus den von ihm verlangten 
fünf bis sechs Tagen Frist wurden wegen allerhand Bedenk- 
lichkeiten vierzehn. Erst am 16. Juli konnte Zinzendorf melden, 
daß er die Entscheidung in der Hand habe. Den Hauptvertrag 
hatte man in Dresden angenommen, die Separatartikel auch bis 
auf den einen, der von der Ausschließung österreichischer Erz- 
herzöge handelte. Nachträglich verlangte Sachsen am 18. Juli 
noch eine besondere Sicherstellung seines Landes gegen einen An- 
griff von feindlicher Seite, die der preußische König als selbst- 
verständlich gewährleistete. Die neue Vereinigung hatte solche 
Anziehungskraft, daß die norddeutschen Staaten, vor allem auch 
die Ernestiner, sich anschlossen, dazu natürlich Pfalz-Zweibrücken 
und Baden und, was besonders auffiel, der Kurfürst von Mainz 
als einziger der drei geistlichen Kurfürsten. Trotzdem daß der 
Bund keineswegs ein gegen Österreich geeintes Deutschland dar-
	        
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