— 114 —
Heimatland Schwarzburg-Rudolstadt war nicht in Wien vertreten!
Da nun auch den Wiener Behörden bei der großen Gärung der
Menge es angenehm war, einen Mann von anerkanntem Einfluß
auf die Massen in ihrer Mitte zu haben, so blieben auf ihre Bitten
die Abgeordneten noch ein paar Tage, bis ihnen die Abreise durch
die Einschließung Wiens durch Windischgrätz überhaupt unmöglich
gemacht wurde. Die am 23. Okt. erfolgende Aufforderung zur
Übergabe beantwortete die Stadt ablehnend. Am 24. forderte
der Stadtkommandant, der frühere Leutnant Messenhauser, zur
Bildung eines Elitekorps auf, das in den Straßen die Ordnung
aufrechterhalten sollte; Blum, Fröbel und einer der vorerwähnten
Abgeordneten Hartmann traten bei und wurden am 26. Okt.
zu Hauptleuten erwählt. Am gleichen Tage begann von allen
Seiten der Sturm auf die Stadt und hart von den Truppen
bedrängt, verfügte Messenhauser völlig vertrags- und bestimmungs-
widrig über das Elitekorps, indem er es ins Feuer an der Sophien-
brücke schickte. In übel angebrachtem Pflicht= und Ehrgefühl
meinten Fröbel und Blum sich nicht zurückziehen zu dürfen und
standen dann 36 Stunden im Feuer gegen die Kroaten. Dann
reichten sie am 29. Okt. früh fünf Uhr ihre Entlassung ein,
die auch angenommen wurde, worauf sich beide in ihr Gasthaus,
die „Stadt London“, begaben. Am selben 29. Okt. begab sich
eine Abordnung der besonneren Bürgerschaft zum Fürsten Windisch-
grätz und bot ihm die Kapitulation der Stadt an. Am 30.
wurde sie abgeschlossen und sicherte allen Kämpfern der voran-
gegangenen Tage mit des Fürsten Ehrenwort Leben und Freiheit
zu. Da wollte es das Unglück, daß um Mittag von Messenhauser
vom Stephansturme herab das Herannahen der damals auch
aufständischen Ungarn signalisiert wurde, und auf diese, übrigens
nur teilweise richtige Mitteilung hin ergriff das anarchische
Proletariat trotz Messenhausers gegenteiligen Befehlen wieder zu
den Waffen. Schon am 31. Okt. war dieser Versuch niedergeworfen
und am 1. Nov. als Antwort auf den Kapitulationsbruch das
Standrecht verkündet. Entsprechend einer Proklamation des Für-
sten Windischgrätz vom 23. Okt. sollten ihm paßlose Ausländer
angezeigt werden. Als nun am 2. und 3. Nov. Blum und Fröbel