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Stadt den an frühere reichsstädtische Bestrebungen erinnernden
Beschluß, sich bis zum Austrage des Konfliktes zwischen Krone
und Volk unter den Schutz der provisorischen Zentralgewalt in
Frankfurt zu stellen. Als weiterhin eine ungezügelte Volksmenge
versuchte, das in der Pleißenburg stationierte 4. Bataillon der
Kommunalgarde zu entwaffnen, wurde sie mit blutigen Köpfen
heimgeschickt, und die am Eingange der Grimmaischen Gasse vom
Augustusplatz aus mit Meßbuden errichtete Barrikade mit dem
Bajonett unter dem Verluste von zwei Mann genommen. Der
Rat erklärte darauf die Messe für beendet; Bürgermeister Klinger
trat zurück und zwei Kompagnien Schützen, die aus Dresden
trotz der dortigen Not zu Hilfe geschickt worden waren, be-
seitigten die Reste der Revolte. Für ihre tapfere Haltung erhielt
dann die Leipziger Kommunalgarde eine besondere Belobigung
seitens der Regierung. Jedoch mußte sich der Leipziger Rat
wegen der Stellung unter die Frankfurter Zentralgewalt aus-
führlich verantworten.
Nun, nachdem allenthalben die staatliche Gewalt wieder in ihr
Recht getreten war, gelangte die Strenge des Gesetzes gegen die-
jenigen zur Anwendung, welche die bisherige Ordnung der Dinge
gewaltsam hatten durchbrechen und an deren Stelle eine Republik
aufrichten wollen. Es ist dabei zunächst rühmend hervorzuheben,
daß die Staatsregierung weder von dem Standrechte Gebrauch
machte, noch auch Ausnahmegerichte einsetzte, sondern die Unter-
suchung wie Aburteilung den ordentlichen Gerichten überließ.
Hierbei traten, und das mit Recht, nicht die Geschworenengerichte
in Tätigkeit, die durch den Sommerlandtag des Jahres 1848°
am 18. Nov. provisorisch für Preßvergehen eingeführt worden
waren und nach Ermächtigung durch das Ministerium in einzelnen
Fällen auch zur Aburteilung politischer Vergehen herangezogen
werden durften; denn bei dem damit gemachten Versuche bejahten
zwar die noch völlig im Geiste der Revolution befangenen, aus
direkten Wahlen hervorgegangenen Geschworenen stets die Tat-
frage, verneinten aber ebenso konsequent die Schuldfrage. Anderer-
seits arbeiteten freilich die ordentlichen Gerichte, da die bisher
geplanten Reformen namentlich in der kriminalrechtlichen Praxis
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