Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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nach Rache dürstenden und Wiedervergeltung für erlittenes Un- 
recht verlangenden Realtion zu widerstehen, als dazu gehört haben 
würde, auf derartige vage Denunziationen hin einige Hunderte 
Personen mehr arretieren zu lassen“? Gewiß, wer tatsächlich 
sich des Hochverrats schuldig gemacht hatte, fiel unter Art. 81ff. 
des Kriminalgesetzbuches vom 30. März 1838. Aber was hat 
man nicht alles unter diese Artikel zu bringen gewußt und 
mit Strafen belegt, die zwar dem Buchstaben des Gesetzes, 
nicht aber einer menschlich gerechten Beurteilung dieser bis in 
die innersten Nerven krankhaft aufgeregten Zeit entsprach! Die 
Todesurteile wurden von dem milde gesinnten Könige zunächst alle 
in lebenslängliche Freiheitsstrafe umgewandelt, die dann im 
Gnadenwege erheblich verkürzt wurde; aber sie mußte im Zucht- 
hause zu Waldheim abgebüßt werden, und zwar unter der Leitung 
eines Mannes, der dann, zu seiner Entschuldigung mag es ge- 
sagt sein, geisteskrank wurde, des Direktors Heink, der Brutalität 
gerade den politischen Gefangenen gegenüber für besonders emp- 
fehlend und empfohlen erachtete und gerade die bedeutendsten 
unter ihnen mit der Anrede empfing: „So, du verfl. 
Schw. hhund, bist du jetzt auch hier; na, dir wollen wir's 
gründlich besorgen!“ Für den Minister Beust ist ein authentisches 
Wort besonders bezeichnend, das er gegenüber der Gattin des 
Stadtrats Breithaupt, eines Sohnes des berühmten Freiberger 
Mineralogen, geäußert hat; dieser hatte nämlich die von der 
provisorischen Regierung entbotene Zwickauer Kommunalgarde bei 
ihrem Ausmarsche mit einer Anrede begleitet und büßte für diese 
Teilnahme in Waldheim; als nun seine Frau bei Beust für ihren 
Gatten vorstellig wurde und darauf hinwies, wie furchtbar doch 
gerade für einen gebildeten Mann der Aufenthalt im Zuchthause 
sein müsse, sprach der große Staatsmann das geflügelte Wort: 
„Ja, glauben Sie denn, daß wir die Dummen nach Waldheim 
schicken?" — Von der Beflissenheit der Verfolgung macht man 
sich eine Vorstellung, wenn man hört, daß allein beim Dresdener 
Stadtgericht gegen 900 Menschen in Untersuchung waren; von 
den Mitgliedern des letzten Landtages waren 38 der Teilnahme 
am Aufstande angeklagt, also 30% , und die Hälfte von diesen
	        
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