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namentlich der industriellen und handeltreibenden Städte würden
sie eingedrungen sein, wenn nicht das Ministerium allen im Ver-
dacht der Hinneigung zu besagtem Vereine stehenden Persönlich-
keiten die Bestätigung als Ratsmitglieder versagt hätte.
Die Bildung des Vereins, die schon seit dem Juli 1859
vorgesehen war, veranlaßte die Hauptvertreter der Triasidee, Beust,
die Bayern v. d. Pfortden und von Schrenck und den württem-
bergischen Minister von Hügel in München im September 1859
zusammenzutreten, um über notwendige Reformen der Bundes-
verfassung sich im allgemeinen zu besprechen; auch machte man die
regelmäßige Wiederkehr solcher Konferenzen aus. Infolgedessenstellte
Sachsen in Verbindung mit Bayern und Württemberg am 20. Okt.
den Antrag beim Bundestage auf Revision der Bundeskriegs-
verfassung. Denn es fehlte an jeder Einheitlichkeit der Führung,
der Bewaffnung, des Kommandos, der Signale. Dasselbe Signal
z. B., das bei den Württembergern den Befehl zum Angriff
gab, rief die Badener zum Rückzuge. Sobald es nun aber daran
ging, die allgemein erkannte Notwendigkeit im einzelnen zur
Durchführung zu bringen, traten Bedenken und Sonderinteressen
entgegen. So machte Sachsen auf Anregung des Kronprinzen
Albert den Vorschlag, daß für die gemischten Verbände zum
Zwecke einer rechtzeitigen Ausbildung und zur Gewöhnung an
das Operieren in größeren Massen die bisher nur im Kriegsfalle
gewählten Korpskommandanten eine dauernde Einrichtung mit
dauernden Stäben u. dgl. werden möchten. Dies scheiterte sofort
an der Verwahrung, die im Januar 1860 der hessische Kurfürst,
entweder aus Furcht für seine Souveränität oder aus Geiz, gegen
die Einsetzung eines solchen ständigen Kommandos beim IX. Korps
am Bundestag einlegte. Die Hauptfrage aber bildete immerhin
die Gesamtformation des Bundesheeres. Die Minister der Trias,
die auch die Reform des Bundesrechtes auf den verschiedenen
Gebieten des Handels und Gewerbes bei ihrer erneuten Zusammen-
kunft zu Würzburg im Nov. 1859 in den Bereich ihrer Be-
ratungen zogen, waren zwar für eine Reform der Bundeskriegs-
verfassung, aber auch hier drängte sich der Gedanke einer mili-
tärischen Selbständigkeit der mittleren Staaten in den Vorder-