Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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des Zollvereins im November zusammentrat, ein von Sachsen 
am 12. Nov. 1863 eingebrachter Vermittlungsantrag nichts, da 
Preußen sich ablehnend verhielt, aber auch die süddeutschen Staaten 
von gewissen prinzipellen Einwänden nicht lassen wollten. — 
Es würde zu weit führen, dem Geduldspiele zu folgen, das 
mitzumachen die Verbündeten Osterreichs Preußen und den mit 
diesem einverstandenen Zollstaaten aus keinem anderen Grunde auf- 
erlegten, als um ihre Souveränität zu zeigen und Preußen Schwie- 
rigkeiten zu bereiten. Für Sachsen wurde bei seiner hochentwickelten 
Industrie die Lage unerträglich. Nach nochmaligen vergeblichen 
Versuchen, namentlich Bayern umzustimmen, mußte Sachsen die 
von den süddeutschen Staaten nun trotz entgegenstehender Er- 
klärungen vorhandene Absicht voraussetzen, den Zollverein zur 
Auflösung zu bringen und sich mit Osterreich zu einem neuen 
Zollganzen zu einen; selbstverständlich würde das auch die Auf- 
lösung des deutschen Bundes nach sich gezogen haben. Für diese 
Eventualität mußte Sachsen aber die Begründung eines neuen 
Zollverhältnisses mit Preußen und den anderen mit ihm in 
gleicher Lage befindlichen Staaten ins Auge fassen. Denn Preußen 
hatte, wie das statutenmäßig war, wenn die Erneuerung des 
Zollvereins nicht rechtzeitig erfolgte, am 17. Dez. 1863 die Zoll- 
vereinsverträge gekündigt. Am 2. April erklärte die sächsische 
Regierung. unmöglich in der bisher eingehaltenen zuwartenden 
Stellung weiter verharren zu können, und tat sofort die nötigen 
Schritte zur Erneuerung des Zollvertrags mit Preußen. Die 
Verhandlungen darüber führten sehr bald zum Ziele, da alle 
von Sachsen gestellten Bedingungen von der anderen Seite ohne 
weiteres akzeptiert wurden. Sie waren unter Zugrundelegung 
des französischen Handelsvertrags von den beiden Kammern des 
seit 3. Nov. 1863 tagenden elften ordentlichen Landtags in ge- 
heimer Sitzung beraten und einstimmig genehmigt worden. Nun 
konnte der neue Sondervertrag zwischen Preußen und Sachsen 
schon am 11. Mai 1864 abgeschlossen werden. 
Im Interesse Sachsens und des Ganzen kann man nur be- 
klagen, daß dieser energische Schritt nicht schon lange getan worden 
war. Er erregte im Lande, als der Minister von Friesen am
	        
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