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zwar allgemein, wobei nun auch die Sachsen sich an der Prügelei be-
teiligten, die bis dahin nach dem Berichte des Rendsburger Polizei-
amtes mit den Preußen in kameradschaftlichstem Verhältnisse ge-
standen hatten; von den hannoverschen Soldaten war jedoch das
Gegenteil schon längere Zeit bekannt. Am folgenden Tage, dem
18. Juli kam es erneut zu Tätlichkeiten zwischen Angehörigen der
einzelnen Truppenteile, und zwar in der Nähe der preußischen
Baracken-Lazarctte, gegen welche sogar Steine geworfen wurden.
Daraußhin hielt der preußische Kommandierende in Kronwerk es
für angezeigt, Patrouillen mit scharf geladenem Gewehr als Be-
deckung der Lazarette aufziehen zu lassen, namentlich da ihm aus
Bürgerkreisen die Nachricht zugegangen war, in der Nacht solle
ein Sturm auf die Lazarette gemacht werden. Es erfolgte keiner,
denn die Nachricht beruhte auf einer Mystifikation oder auf Über-
treibung; aber der Bericht des Kommandanten bildete doch die
Veranlassung zu einem umgehenden Befehle König Wilhelms an
den Prinzen Friedrich Karl, sich in den Besitz von Rendsburg
zu bringen, und sei es, wenn nötig, mit Gewalt. Am 20. Juli
lief dieser Befehl beim Prinzen ein, der sein Hauptquartier in
Apenrade in Nordschleswig hatte. Sofort benachrichtigte dieser
den Bundeskommandierenden in Altona, daß am 21. Juli mittags
die Brigade Göben mit zunächst 6000 Mann und zwei Batterien
zur Besetzung der Wachen und Einnahme der Stadt vor Rends-
burg erscheinen werde. „Von Eurer Exzellenz so oft bewährter
taktvoller Mäßigung und Energie,“ so schrieb der Prinz, „wird
es abhängen, ob dieser unabwendbare und für die Ehre der
preußischen Armee unvermeidliche Schritt so wird geschehen kön-
nen, daß späteren diplomatischen Verhandlungen die Regelung
der ganzen Angelegenheit anheimfallen wird.“
Hake hatte sofort nach der Meldung der Vorfälle vom 17.
und 18. Juli seinen Stabschef, den Obersten von Fabrice, am
19. Juli nach Rendsburg geschickt, und dieser hatte dort mit
Hilfe des hannoverschen Generalmgjors Freiherrn von dem Knese-
beck ohne Schwierigkeit, da die Ruhe vollständig wiederhergestellt
war, sich von dem einfachen Tatbestand unterrichtet. Weil er
aber erst am 20. zum Rapport und zur Entgegennahme weiterer