Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Noch unter dem Einflusse der friedlichen Aussichten versam- 
melten sich auf Einladung v. d. Pfordtens die Minister von 
Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau 
und der thüringischen Lande mit Ausnahme Altenburgs am 22. 
und 23. April in Augsburg, um offiziell über den preußischen 
Vorschlag der Bundesreform zu beraten. Von irgend welchem 
Werte für die weitere Entwicklung der Dinge war jene Kon-P 
ferenz nicht, die lediglich an Preußen das Ersuchen zu stellen 
beschloß, ein detailliert ausgearbeitetes Projekt der von ihm be- 
absichtigten Bundesreform dem Bundestag vorzulegen. Beust be- 
merkte hierzu, daß dann die übrigen Regierungen sofort ein Gegen- 
projekt ausarbeiten müßten. Seine feindselige Stimmung gegen 
Preußen bezeugt Herzog Ernst II. von Koburg-Gotha, der mit 
Beust vor dessen Weiterreise nach Augsburg in der Nacht vom 
18. zum 19. April in der Wohnung des Kreisdirektors von Burgs- 
dorff zu Leipzig eine Besprechung hatte. Er berichtet von sehr 
kriegerischen Außerungen des sächsischen Ministers, die er gern 
dem Umstande zugeschrieben hätte, daß jener als Laie in mili- 
tärischen Angelegenheiten mit der Lage nicht genug vertraut ge- 
wesen sei, und daß er sich Mühe gegeben habe, „die Vorstellungen 
Beusts von der voraussichtlichen militärischen Überlegenheit der 
Gegner Preußens zu berichtigen“. — Der Bundestag in Frank- 
furt entschied sich, obwohl er schon für den preußischen An- 
trag vom 9. April einen Ausschuß niedergesetzt hatte, am 
26. April für die Augsburger Beschlüsse, in bezeichnender Ab- 
wesenheit des preußischen Bundestagsgesandten von Sovigny. 
Bismarck aber wies die Augsburger Beschlüsse eben mit dem 
Verlangen, erst seinen Antrag zu erledigen, ab und vernichtete 
dadurch die Gegenmine der Augsburger. 
Am 28. April übergab und verlas der preußische Gesandte 
von Schulenburg Beust eine Beschwerdenote über die sächsischen 
Rüstungen, namentlich über die Einziehung der beurlaubten Mann- 
schaften und die in den offiziellen Blättern ausgeschriebenen Pferde- 
käufe. Es wurde gedroht, wenn nicht sofortige Abrüstung erfolge, 
werde man militärische Maßregeln gegen Sachsen ergreifen. Die 
sehr ausführliche Antwort Beusts vom 29. April ging, wie nicht wohl
	        
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