Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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sich dem Pensionsgesetz für Staatsdiener angliederte. Danach be- 
ginnt die Pensionsberechtigung nach einer Dienstzeit von 10 Jahren 
unter der Voraussetzung überkommener Dienstunfähigkeit, und ist 
serner das 65. Lebensalter oder das vollendete 39. Dienstjahr als 
die entweder vom Lehrer selbst zu wählende oder nach Umständen 
von der vorgesetzten Behörde zu bestimmende Grenze seiner Tätigkeit 
festgesetzt. In diesen Grenzen wächst das Ruhegehalt von 30 Proz. 
des letzten Jahresgehalts bei zehnjähriger Dienstzeit bis auf 
80 Proz. bei erfülltem 39. Dienstjahre. Weitere aktive Dienstjahre 
bewirken jedoch keine Erhöhung der Pension. 
Für die Ausbildung der Lehrer sorgen bekanntlich die Lehrer- 
seminare. Nachdem diese durch die mehrfach erwähnte Behörden- 
organisation von 1874 dem Ministerium des Kultus und öffent- 
lichen Unterrichts unmittelbar unterstellt worden waren und dort 
einen eigenen Dezernenten erhalten hatten, wurden sie durch das 
Gesetz vom 22. Aug. 1876 unter die Zahl der höheren Schulen 
aufgenommen. Hierzu kam dann die Seminarordnung vom 
29. Jan. 1877, die den Lehrstoff gegenüber der Lehrordnung vom 
14. Juli 1873 wesentlich einschränkte, mit Rücksicht auf Bedenken, 
die in der ersten Kammer von dem Oberhofprediger D. Kohl- 
schütter, dem Leipziger Prof. D. Fricke und dem Kammerherrn 
von Erdmannsdorff ausgesprochen worden waren. — Schon am 
1. Juni 1865 hatte eine königliche Verordnung den vom Seminar 
abgegangenen Lehrern, die die Schulamtskandidaten= und Wahl- 
fähigkeitsprüfung bestanden hatten, einen Urlaub zum Besuche der 
Universität Leipzig bewilligt. Der mit der Zeit überhandnehmende 
Zudrang weniger befähigter Elemente, die dann nach voll- 
endetem Universitätsstudium dem höheren Lehrerstand einen ver- 
änderten Charakter zu geben im Begriff standen, veranlaßte am 
1. Nov. 1877 eine Verordnung, welche diese Vergünstigung auf 
solche beschränkte, die ihre Wahlfähigkeitsprüfung mit Zensur Ib, 
und weiterhin am 19. Febr. 1890 eine weitere Verfügung, die sie 
auf Zensur I zurückschnitt. Im ganzen gab es im Todesjahre 
des Königs Albert 22 Seminare, darunter zwei für zukünftige 
Lehrerinnen, zu denen unter König Georg das Lehrerinnenseminar 
und neuerdings das Lehrerseminar in Leipzig hinzugetreten 
Sturmhoefel, Geschichte der sächsischen Lande. II. 38
	        
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