Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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liche Konkurrenz des preußischen Talers aufhörte. Wie früher 
erwähnt worden ist, hatte sich Sachsen mit Osterreich 1748 zu einer 
Konvention verstanden auf Grund des 20-Guldenfußes, wonach 
also aus der Mark feinen Silbers 20 Gulden oder 13½ Taler 
ausgebracht werden sollten, bzw. 10 Doppelgulden oder sog. 
Speziestaler. In Preußen prägte man aber nach dem 21-Gulden- 
fuße mit 14 Talern auf die Mark. Trotz der Minderwertigkeit 
dieser Taler gelangten sie doch namentlich seit den Befreiungs- 
kriegen und der preußischen Okkupation bei großer Ausprägung 
massenweise in den Verkehr. Hierbei verdiente der preußische 
Staat nicht nur an jeder Mark feinen Silbers durch die mindere 
Ausprägung /8 Taler, sondern er zog die sächsischen Taler ein 
und ließ sie umprägen, was bei dem damals gesteigerten Silber- 
preise auf die Mark wiederum 10 Groschen ausmachte. Es stieg 
nämlich die Mark Silbers von dem Werte am Anfange des Jahr- 
hunderts in der Höhe von 13 Talern 2—4 Groschen auf 13 Taler 
14—18 Groschen, während der Staat sie nur zu 13 Taler 
8 Groschen (J 13½ Taler, da der Taler 24 Groschen hatte) 
ausprägte. Durch diesen Silberabfluß nach Preußen, aber auch 
nach dem Auslande, sogar bis in die Levante und bis nach 
China, gingen dem Lande jährlich 20—25000 Taler verloren. 
Man hat berechnet, daß im Laufe der Jahre seit den Neuprägungen 
nach 1763 etwa 60 Millionen Taler nach dem Auslande abgeflossen 
und durch minderwertige ersetzt worden sind. Diesem Mißstande 
machte die Konvention des Jahres 1838 ein Ende; Sachsen und 
Preußen prägten nun gemeinsam nach dem 14-aler-Fuße, 
und teilten den Taler in 30 Groschen, diese letzteren aber sollten 
in Preußen je 12 Pfennig, in Sachsen 10 Pfennig haben, wo- 
durch im Grenzverkehr immer noch kleine Profite erzielt wurden. 
In Sachsen aber blieb noch lange, noch bis in die Zeit der 
Reichswährung vom Jahre 1874 wenigstens bei dem Landvolke 
die Berechnung nach „guten Groschen“ und den nunmehr ge- 
prägten „Neugroschen“; 8 gute Groschen, der frühere Drittel- 
taler, galt von nun an 10 Neugroschen. 
Wenn man der sächsischen Regierung im Anfang der 30er 
Jahre unbedingt nachrühmen muß, daß sie den Anforderungen
	        
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